STUTTGART (dpa/lsw) — Aus Sorge vor der Omikron-Varian­te werden die Corona-Regelun­gen im Südwes­ten nach Weihnach­ten verschärft. Dazu passte die grün-schwar­ze Landes­re­gie­rung am Donners­tag in Stutt­gart die Corona-Verord­nung an.

Die Kontakt­be­schrän­kun­gen für Geimpf­te und Genese­ne werden von diesem Montag (27. Dezem­ber) erwei­tert, wie das Staats­mi­nis­te­ri­um mitteil­te. Außer­dem wird empfoh­len, in Innen­räu­men mit Masken­pflicht eine FFP2-Maske oder eine vergleich­ba­re Maske zu tragen. Und es gibt nun auch eine Sperr­stun­de in der Gastronomie.

Für Geimpf­te und Genese­ne gilt künftig eine Höchst­zahl von zehn Menschen in Innen­räu­men und 50 im Freien. «Bei Treffen, an denen mindes­tens eine ungeimpf­te Person teilnimmt, darf nur ein Haushalt mit zwei Perso­nen aus einem weite­ren Haushalt zusam­men­kom­men», berich­te­te das Staatsministerium.

Die Sperr­stun­de in der Gastro­no­mie beginnt um 22.30 Uhr und läuft bis 05.00 Uhr morgens. In der Silves­ter­nacht begin­ne die Sperr­stun­de erst 01.00 Uhr. Zu Veran­stal­tun­gen dürfen nun nur noch höchs­tens 500 Zuschaue­rin­nen und Zuschau­er kommen. Das betref­fe Sport‑, Kultur‑, Infor­ma­ti­ons- und Vereins­ver­an­stal­tun­gen sowie Kongres­se. Die neue Verord­nung gilt zunächst bis zum 24. Januar.

Hier gibt es die neue Corona­ver­ord­nung ab 20.12.2021 zum DOWNLOAD

Die Corona­ver­ord­nung “Auf einen Blick” zum DOWNLOAD