STUTTGART — Baden-Württemberg ist Ende Januar 2022 zum Stufensystem zurückgekehrt. Zum 9. Februar 2022 wird die Corona-Verordnung erneut angepasst. Damit setzt Baden-Württemberg vor allem einen Beschluss der Konferenz der Chefinnen und Chefs der Staatskanzleien um, die Regelungen für Veranstaltungen bundesweit zu vereinheitlichen.
Die 3G-Zugangsregeln für den Einzelhandel in der derzeit geltenden Corona-Alarmstufe wird ebenfalls abgeschafft. Bisher hatten nur Geimpfte, Genesene oder Kunden mit einem aktuellen Test Zutritt, auch diese Regel fällt ab diesem Mittwoch weg.
Hier gibt es die neue Coronaverordnung ab 9.02.2022 zum DOWNLOAD