LEUTKIRCH — Die Stadt Leutkirch im Allgäu erstellt aktuell einen neuen quali­fi­zier­ten Mietspie­gel für nicht preis­ge­bun­de­nen Wohnraum an. In einer aufwän­di­gen Erhebungs­ak­ti­on werden in den nächs­ten Wochen per Zufall „mietspie­gel­re­le­van­te“ Haushal­te mit der Bitte angeschrie­ben, einen spezi­ell für die Erstel­lung des Mietspie­gels entwi­ckel­ten Frage­bo­gen auszufüllen.

Mit dem neuen Mietspie­gel wird für Leutkirch im Allgäu ein Dokument geschaf­fen, das für Mieter und Vermie­ter von Wohnraum Markt­trans­pa­renz über das aktuel­le Mietpreis­ge­fü­ge im Wohnungs­be­stand vermit­telt. Es soll damit Rechts­si­cher­heit bei der Festle­gung von Mietprei­sen gewähr­leis­ten und den Handlungs­spiel­raum zwischen Mieter und Vermie­ter eingren­zen. Grund­la­ge für den Mietspie­gel sind ortsüb­li­che Vergleichs­mie­ten, ermit­telt aus reprä­sen­ta­ti­ven Stich­pro­ben­er­he­bun­gen und statis­ti­schen Auswertungen.

Bei der aufwen­di­gen Erhebungs­ak­ti­on werden im Zeitraum zwischen 28.02.2023 und 31.03.2023 per Zufall ausge­wähl­te, mietspie­gel­re­le­van­te Haushal­te in Leutkirch angeschrie­ben. Die Beant­wor­tung des Frage­bo­gens ist gemäß Mietspie­gel­re­form­ge­setz (MsRG) § 2 verpflichtend. 

Der ausge­füll­te Frage­bo­gen sollte mit einem beigefüg­ten Freium­schlag frist­ge­recht an das mit der Mietspie­gel­er­stel­lung beauf­trag­te EMA-Insti­tut für empiri­sche Markt­ana­ly­sen zurück­ge­schickt werden. Die Antwort ist kosten­los. Alter­na­tiv wird es möglich sein, die Befra­gung über einen verschlüs­sel­ten Link direkt im Inter­net zu beantworten. 

Die Stadt­ver­wal­tung Leutkirch freut sich, wenn Bürge­rin­nen und Bürger, sich daran betei­li­gen und so die Erstel­lung des neuen Mietspie­gels unter­stüt­zen und uns die nötigen Infor­ma­tio­nen zur Verfü­gung stellen.

Nach Abschluss der Mietspie­gel­er­stel­lung werden die gewon­ne­nen Daten anony­mi­siert, das heißt, sie sind nicht auf die jewei­li­ge Person und Adres­se, welche den Frage­bo­gen ausge­füllt hat, zurückzuführen.