FRIEDRICHSHAFEN — In etwa einem Monat – am Sonntag, 14. März – findet in Baden-Württem­berg die Landtags­wahl statt. In Fried­richs­ha­fen sind insge­samt 41.440 Perso­nen im Wähler­ver­zeich­nis einge­tra­gen und somit wahlbe­rech­tigt. Alle Wahlbe­rech­tig­ten bekom­men demnächst Post, die zentral vom Rechen­zen­trum des Landes verschickt wird. Geplant ist der Versand für den 11. Febru­ar. Die Wahlbe­nach­rich­ti­gun­gen sollten dann schon kurz darauf in Fried­richs­ha­fen ankommen. 

„Ob persön­lich im Wahllo­kal oder per Brief schon vorab – wichtig ist, dass die Wähle­rin­nen und Wähler aus Fried­richs­ha­fen ihr Kreuz setzen und damit ihr Wahlrecht ausüben. Wir alle stellen mit unseren Stimmen die Weichen für die nächs­ten fünf Jahre in der Landes­po­li­tik“, sagt Oberbür­ger­meis­ter Andre­as Brand. „Auch während der Corona-Pande­mie stellt die Stadt Fried­richs­ha­fen sicher, dass gewählt werden kann. Wie, muss dann jeder für sich selbst abwägen.“

Verschie­de­ne Möglich­kei­ten Wahlun­ter­la­gen zu beantragen

Die Wahlbe­nach­rich­ti­gung kann entwe­der persön­lich im Wahllo­kal oder zum Beantra­gen der Brief­wahl­un­ter­la­gen verwen­det werden. Direkt auf der Rücksei­te befin­det sich ein Antrags­for­mu­lar, das nur ausge­füllt, unter­schrie­ben und an die Stadt Fried­richs­ha­fen geschickt werden muss oder direkt im Rathaus, Adenau­er­platz 1 einge­wor­fen werden kann. 

Außer­dem können die Brief­wahl­un­ter­la­gen auch direkt im neuen Brief­wahl-Büro in der Eugen-Bolz-Straße, an der Rücksei­te des Rathau­ses im ehema­li­gen Frisör­ge­schäft, beantragt, ausge­füllt und in die Wahlur­ne gewor­fen werden. Das Brief­wahl­bü­ro öffnet am Mittwoch, 10. Febru­ar und hat von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 13 Uhr geöff­net sowie montags und diens­tags von 14 bis 16 Uhr und donners­tags von 14 bis 18 Uhr. Am Samstag ist das Brief­wahl­bü­ro von 9 bis 13 Uhr offen.

Wer seine Wahlbe­nach­rich­ti­gung noch nicht bekom­men hat, kann die Brief­wahl auch mit Vorla­ge des Perso­nal­aus­wei­ses beantra­gen, voraus­ge­setzt, die Person ist im Wähler­ver­zeich­nis eingetragen. 

Auch online können die Unter­la­gen beantragt werden – eine Anlei­tung befin­det sich auf der Wahlbe­nach­rich­ti­gung – oder unter www.wahlen.friedrichshafen.de. Für das verlink­te Antrags­for­mu­lar sind Wähler- und Wahlbe­zirks­num­mer notwen­dig, die auf der Vorder­sei­te der Wahlbe­nach­rich­ti­gung zu finden sind. 

Wahlschei­ne können bis Freitag, 12. März, 18 Uhr beantragt werden. Wer kurzfris­tig am Wahlsonn­tag nachweis­lich erkrankt oder coronabe­dingt in Quaran­tä­ne muss, hat noch Zeit bis zum Wahlsonn­tag, 15 Uhr.

Eine telefo­ni­sche Beantra­gung der Brief­wahl­un­ter­la­gen ist nicht möglich.

Wahlun­ter­la­gen für Dritte beantragen

Wer auf Hilfe angewie­sen ist, kann die Brief­wahl­un­ter­la­gen auch von jemand anderem mit einer schrift­li­chen Vollmacht beantra­gen lassen. Die bevoll­mäch­ti­ge Person muss sowohl den eigenen als auch den Ausweis der wahlbe­rech­tig­ten Person sowie deren Wahlbe­nach­rich­ti­gung mitbrin­gen. Eine Erklä­rung befin­det sich auch auf der Wahlbenachrichtigung.

Keine Wahlbe­nach­rich­ti­gung erhalten

Wer bis spätes­tens 21. Febru­ar keine Wahlbe­nach­rich­ti­gung erhal­ten hat und annimmt, wahlbe­rech­tigt zu sein, wendet sich an das Amt für Bürger­ser­vice, Sicher­heit und Ordnung: wahlen@friedrichshafen.de oder Telefon 07541 203‑2180.

Brief­wahl­un­ter­la­gen abgeben

Die Rücksen­dung der Brief­wahl­un­ter­la­gen ist inner­halb des Bundes­ge­bie­tes gebüh­ren­frei, wenn sie durch die Deutsche Post AG erfolgt. Wer nicht gleich im Rathaus seine Stimme abgibt, sollte beach­ten: Der Wahlbrief muss spätes­tens mit Schlie­ßung der Wahllo­ka­le am Wahlsonn­tag um 18 Uhr im Rathaus, Adenau­er­platz 1, 88045 Fried­richs­ha­fen vorliegen.

Wählen während der Corona-Pandemie

„Wir rechnen in diesem Jahr mit noch mehr Brief­wahl­an­trä­gen als bisher“, sagt Petra Schömer, Wahllei­te­rin der Stadt Fried­richs­ha­fen. „Schon bei den vergan­ge­nen Wahlen waren die Tenden­zen steigend. Weil viele während der Corona-Pande­mie sicher­lich die kontakt­ar­me Brief­wahl bevor­zu­gen werden, haben wir für die Landtags­wahl die Anzahl der Brief­wahl­aus­schüs­se verdoppelt.“

Bei den Wahllo­ka­len gibt es keine Verän­de­rung und sie haben am Wahlsonn­tag, 14. März von 8 bis 18 Uhr geöff­net. Für den größt­mög­li­chen Infek­ti­ons­schutz aller werden alle Vorga­ben sowie die üblichen Hygie­ne­re­geln umgesetzt. Aufgrund von vergrö­ßer­ten Abstän­den kann es eventu­ell zu länge­ren Warte­schlan­gen kommen.

Für die Wahl im Wahllo­kal ist in der Regel die Wahlbe­nach­rich­ti­gung ausrei­chend. Sicher­heits­hal­ber sollte aber ein gülti­ges Ausweis­do­ku­ment mitge­bracht werden.