MARKDORF — Am Diens­tag wurde auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Konstanz das 44-jähri­ge Opfer des Tötungs­de­likts gerichts­me­di­zi­nisch unter­sucht. Der vorläu­fi­ge Obduk­ti­ons­be­fund ergab dabei, dass die Frau von mehre­ren Schüs­sen getrof­fen wurde, von denen mindes­tens einer todes­ur­säch­lich war.

Nach dem bishe­ri­gen Ermitt­lungs­stand ist davon auszu­ge­hen, dass der 47-jähri­ge Tatver­däch­ti­ge nicht legal im Besitz der Handfeu­er­waf­fe gewesen sein dürfte, die er zur Tataus­füh­rung verwen­de­te und danach am Tatort zurückließ.

Bereits kurz nach der Tat erfolg­te durch Zeugen der Hinweis auf ein Taxi, mit dem der mutmaß­li­che Täter den Tatort verlas­sen hatte. Da auch das Kennzei­chen bekannt war, wurden umfang­rei­che polizei­li­che Fahndungs­maß­nah­men einge­lei­tet. Im Rahmen dieser Fahndung stell­te eine Polizei­strei­fe das gesuch­te Fahrzeug im Landkreis Sigma­rin­gen fest und folgte dem Wagen zunächst in einigem Abstand. Noch während weite­re Polizei­kräf­te für eine Inter­ven­ti­on zusam­men­ge­zo­gen wurden, steuer­te das Taxi auf Anwei­sung des Fahrgasts den Polizei­pos­ten Pfullen­dorf an, wo der Tatver­däch­ti­ge eigen­in­itia­tiv ausstieg und sich ohne Gegen­wehr vorläu­fig festneh­men ließ.

Den bishe­ri­gen Ermitt­lun­gen zufol­ge kam es in dem Taxi, mit dem sich der 47-Jähri­ge vor der Tat auch zum späte­ren Tatort fahren ließ, zu keiner Drohung oder Gewalt­an­wen­dung gegen­über dem Fahrper­so­nal. Aufgrund der bei der Krimi­nal­po­li­zei bislang vorlie­gen­den Erkennt­nis­se war für das Taxiper­so­nal nicht erkenn­bar, in welcher Absicht der beför­der­te Fahrgast unter­wegs war.

Nach wie vor sucht die Krimi­nal­po­li­zei Fried­richs­ha­fen Perso­nen, die sich während der Tat in dem Gemischt­wa­ren­la­den aufhiel­ten und bislang noch keinen Kontakt zur Polizei hatten. Die vorlie­gen­den Erkennt­nis­se lassen anneh­men, dass noch nicht alle Betrof­fe­nen bekannt sind. Diese wichti­gen Zeugen werden abermals gebeten, sich unter Tel. 07541/701–0 bei der Krimi­nal­po­li­zei zu melden. Neben einer Befra­gung zu den gemach­ten Beobach­tun­gen kann auf Wunsch zusätz­lich auch ein Kontakt zu psycho­so­zia­len Betreu­ungs­an­ge­bo­ten vermit­telt werden, um Hilfe bei der Verar­bei­tung des Erleb­ten zu erhalten.