RAVENSBURG — Ein 66-jähri­ger Mann wollte am Diens­tag auf dreis­te Art und Weise eine Vollsper­rung auf der B 30 umgehen, indem er hinter einem Feuer­wehr­fahr­zeug die Rettungs­gas­se kurz vor dem Werner­hof­tun­nel befuhr.

Gegen 13 Uhr waren die Rettungs­kräf­te wegen eines brennen­den Lkw, der mutmaß­lich aufgrund eines techni­schen Defekts in Brand geraten war, alarmiert worden. Die Fahrbahn in Richtung Ulm musste für die Lösch­ar­bei­ten und die Besei­ti­gung einer Ölspur voll gesperrt werden. Zu diesem Zeitpunkt war bereits ein Rückstau entstan­den. Die Freiwil­li­ge Feuer­wehr war mit mehre­ren Fahrzeu­gen vor Ort und musste gegen 14 Uhr einen weite­ren Wagen nachfor­dern. Mit Blaulicht und Martins­horn fuhr dieses Einsatz­fahr­zeug darauf­hin durch die Rettungs­gas­se zum Unglücks­ort. Der 66-Jähri­ge, der bereits länge­re Zeit im Stau gestan­den hatte, nutzte diese Gelegen­heit und fuhr mit seinem Opel dem Feuer­wehr­fahr­zeug hinter­her. An der abgesperr­ten Brand­stel­le versuch­ten zwei Feuer­wehr­män­ner, den Mann mit seinem Fahrzeug anzuhal­ten, dieser fuhr aller­dings zunächst langsam weiter. Ein Wehrmann musste seinen Fuß zurück­zie­hen, um nicht überfah­ren zu werden, ein weite­rer wurde von dem Opel leicht am Knie touchiert. Um Schlim­me­res zu verhin­dern, stopp­ten die beiden Feuer­wehr­män­ner schließ­lich den Wagen und hielten den 66-Jähri­gen bis zum Eintref­fen der Polizei fest.

Weil er in Gegen­wart der Polizei­be­am­ten wieder in sein Auto stieg und weiter­fah­ren wollte, musste der Tatver­däch­ti­ge von den Beamten fixiert werden. Dagegen wehrte er sich derart, dass eine Polizis­tin leicht verletzt wurde. Da der 66-Jähri­ge Anzei­chen eines psychi­schen Ausnah­me­zu­stands zeigte, wurde er in der Folge in eine Spezi­al­kli­nik gebracht. Die Polizis­ten veran­lass­ten bei ihm außer­dem eine Blutent­nah­me und behiel­ten seinen Führer­schein ein.

Neben einer Anzei­ge wegen gefähr­li­chen Eingriffs in den Straßen­ver­kehr und Wider­stands gegen Vollstre­ckungs­be­am­te wird gegen den Tatver­däch­ti­gen auch wegen fahrläs­si­ger Körper­ver­let­zung ermittelt.