KONSTANZ/RAVENSBURG (dpa/lsw) — Eine Arztpra­xis im Boden­see­kreis soll Impfun­gen gegen das Corona­vi­rus mit einer womög­lich unwirk­sa­men Substanz vorge­nom­men haben. Die Polizei in Ravens­burg und die Staats­an­walt­schaft in Konstanz bestä­tig­ten am Mittwoch, dass entspre­chen­de Ermitt­lun­gen geführt werden. Bei einer richter­lich geneh­mig­ten Durch­su­chung der betrof­fe­nen Arztpra­xis, sollen Polizei­be­am­te Beweis­mit­tel sicher­ge­stellt haben, wie es in einer Mittei­lung heißt.

Zuvor hatte der «Südku­rier» über den schwer­wie­gen­den Verdacht berich­tet. In dem Blatt hieß es am Mittwoch, es seien etwa 500 Patien­ten betrof­fen. Eine konkre­te Zahl wollte der Polizei­spre­cher zunächst nicht nennen. Ihm zufol­ge wurden die betrof­fe­nen Menschen vom zustän­di­gen Gesund­heits­amt angeschrie­ben, infor­miert und gewarnt. Die Fachleu­te haben Betrof­fe­nen geraten, schnellst­mög­lich testen zu lassen, ob bei ihnen Antikör­per gegen das Virus vorhan­den sind.

Die Behör­den waren auf den Fall aufmerk­sam gewor­den, nachdem bei drei Patien­ten trotz Erst- und Zweit­imp­fung keine Antikör­per gegen das Virus nachge­wie­sen werden konnten und es keine nachvoll­zieh­ba­ren medizi­ni­schen Gründe dafür gegeben habe. Sollte sich der Verdacht bestä­ti­gen, müssen sich der oder die Betrei­ber der Praxis mindes­tens wegen gefähr­li­cher Körper­ver­let­zung verant­wor­ten, hieß es.