STUTTGART — Der CDU-Landtags­ab­ge­ord­ne­te Raimund Haser weist Verei­ne, Musik­ka­pel­len und sonsti­ge Insti­tu­tio­nen auf die Verlän­ge­rung des Programms „Kunst trotz Abstand“ des Wissen­schafts­mi­nis­te­ri­ums hin. „Angesichts der andau­ern­den Corona-Pande­mie werden wir wohl auch im Sommer und Herbst nicht alle Veran­stal­tun­gen so durch­füh­ren können, wie wir es gerne hätten. Umso wichti­ger ist es, dass Kunst und Kultur trotz­dem statt­fin­den. Ich bin deshalb dankbar dafür, dass es weiter­hin möglich ist, sich für das Landes­pro­gramm ‚Kunst trotz Abstand‘ zu bewer­ben“, so Raimund Haser. 

Mit der aktuel­len Ausschrei­bung von „Kunst trotz Abstand“ werden kultu­rel­le Einrich­tun­gen und Verei­ne bei der Umset­zung von Freiluft­ver­an­stal­tun­gen oder Veran­stal­tungs­rei­hen unter­stützt, die zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 28. Febru­ar 2022 statt­fin­den. Insge­samt stehen dafür 3,5 Mio. Euro zur Verfü­gung. Geför­dert werden analo­ge Veran­stal­tun­gen und Veran­stal­tungs­rei­hen aller Sparten, die unter Einhal­tung der bestehen­den Aufla­gen und recht­li­chen Rahmen­be­din­gun­gen umgesetzt werden können. Die Mittel sollen dafür einge­setzt werden, dass die Veran­stal­ter verant­wor­tungs­voll arbei­ten und die erfor­der­li­chen Vorkeh­run­gen zur Gewäh­rung des Gesund­heits­schut­zes treffen können. Auch digita­le Forma­te können geför­dert werden, sind aber kein Schwer­punkt der Ausschreibung.

Eine Antrag­stel­lung im Impuls­pro­gramm „Kunst trotz Abstand“ ist noch bis zum 18. April 2021 möglich. Hierzu muss der Online-Antrag unter www.mwk-kunstfoerderung.de/kunsttrotzabstand ausge­füllt werden. Die Förder­ent­schei­dung erfolgt voraus­sicht­lich Ende Mai 2021. Die maxima­le Förder­sum­me beträgt 50.000 Euro; die Mindest­för­der­sum­me umfasst 10.000 Euro.

Über das erste „Kunst trotz Abstand“-Programm konnten seit Septem­ber 2020 bislang insge­samt 177 Projek­te landes­weit mit rund 4,9 Millio­nen Euro geför­dert werden.