BAD WALDSEE — So schnee­rei­che Tage wie die vergan­ge­nen bringen eine schöne und ruhige Stimmung in die Stadt. Aber sie bringen auch jede Menge Arbeit, denn der viele Schnee muss von den Gehwe­gen und Straßen geräumt werden.

Bereits morgens um 4 Uhr begin­nen die Kolle­gen vom städti­schen Winter­dienst mit dem Räumen und Streu­en der wichtigs­ten Straßen. „Dafür ein herzli­ches Danke­schön an die vielen fleißi­gen Mitar­bei­te­rin­nen und Mitar­bei­ter, die unter widri­gen Wetter­um­stän­den von früh bis spät diese wichti­ge Tätig­keit für die Bürger verrich­ten“, lobt Bürger­meis­ter Matthi­as Henne den Einsatz des Städti­schen Baube­triebs­hofs und der Ortschaf­ten sowie der Straßen­meis­te­rei des Landkreises.

Nicht immer kann indivi­du­el­len Wünschen zur Schnee­räu­mung nachge­kom­men werden, dafür bittet die Stadt um Verständ­nis. Denn erst müssen die gefähr­lichs­ten und verkehrs­in­ten­sivs­ten Straßen geräumt werden, hierfür wurden die Straßen­be­rei­che in drei Katego­rien eingeteilt.

Geräumt und gestreut wird nach jewei­li­ger Kategorie 

Priori­tät 1 haben Strecken, die gefähr­lich und verkehrs­be­deu­tend sind. Priori­tät 2 haben Strecken, die gefähr­lich oder verkehrs­be­deu­tend sind. Priori­tät 3 haben Strecken, die weder gefähr­lich noch verkehrs­be­deu­tend sind, eine Räumung und Streu­ung aber zu empfeh­len ist. Für Straßen in Wohnge­bie­ten gibt es grund­sätz­lich keine gesetz­li­che Räumpflicht, sie werden aber von der Stadt nach Möglich­keit geräumt und gestreut. Es kann auch mal vorkom­men, dass bei kräfti­gen Schnee­fäl­len, wie in den vergan­ge­nen Tagen, die Räumar­bei­ten in Wohnge­bie­ten unter­bro­chen werden müssen, um die gefähr­lichs­ten Straßen wieder zu räumen.

Keine Absicht

Um Verständ­nis bittet Wolfgang Räth, der für den städti­schen Winter­dienst verant­wort­lich ist, auch dafür, dass leider hin und wieder durch die Schnee­räu­mung priva­te Zufahr­ten mit Schnee zugescho­ben werden. „Das machen wir nicht mit Absicht, in manchen Situa­tio­nen ist es einfach nicht anders möglich. Die Straße soll geräumt sein und die Schnee­mas­sen müssen ja irgend­wo hin.“ Auch Bürger­meis­ter Matthi­as Henne bittet hier um Verständ­nis, teilwei­se würden seine Mitar­bei­te­rin­nen und Mitar­bei­ter von Anlie­gern beschimpft und belei­digt. „Dies ist vollkom­men inakzep­ta­bel und wird seitens der Stadt­ver­wal­tung auch nicht geduldet.“

Ungehin­der­te Zufahrt

Um einen reibungs­lo­sen Winter­dienst des städti­schen Baube­triebs­ho­fes zu ermög­li­chen, ist es wichtig, dass den Räumfahr­zeu­gen freie Zufahrt zu den entspre­chen­den Straßen, Wegen und Plätzen gewährt wird. Kraft­fahr­zeu­ge müssen deshalb so geparkt werden, dass die Räumfahr­zeu­ge problem­los vorbei­fah­ren können. Das gilt insbe­son­de­re für Wendeplatten.

35 Frauen und Männer helfen mit

Insge­samt sind in Bad Waldsee und den Ortschaf­ten 35 Frauen und Männer mit 15 Fahrzeu­gen im Einsatz. Zusätz­lich sind noch fünf Fremd­fir­men beauf­tragt. Gearbei­tet wird in Schich­ten, von 4 Uhr bis 21 Uhr.

Die bishe­ri­ge Praxis der Stadt Bad Waldsee im Bereich des Winter­diens­tes übersteigt übrigens die gesetz­li­chen und aus der Recht­spre­chung entwi­ckel­ten Anfor­de­run­gen an den Winter­dienst in größe­rem Maße.

Räum- und Streu­pflicht der Straßenanlieger

In der Streu­pflicht­sat­zung der Stadt Bad Waldsee wird die Räum- und Streu­pflicht für die Gehwe­ge bezie­hungs­wei­se Flächen am Rand der Fahrbahn von mindes­tens einem Meter Breite den Straßen­an­lie­gern übertra­gen. Auch in Fußgän­ger­zo­nen und verkehrs­be­ru­hig­ten Berei­chen ist die Randflä­che in einer Breite von mindes­tens einem Meter zu räumen und zu streuen.

Der wegge­räum­te Schnee soll auf dem restli­chen Teil des Gehwe­ges – wenn der Platz dafür nicht ausreicht, am Rand der Fahrbahn – angehäuft werden.

Wussten Sie schon?: Wenn kein Gehweg an der Fahrbahn vorhan­den ist, dann ist der Anlie­ger verpflich­tet, für Fußgän­ger einen Strei­fen zu räumen und zu streu­en, der einen Meter breit ist.

Gehwe­ge

Die Gehwe­ge müssen zwischen 7.00 und 21.00 Uhr geräumt und gestreut werden. An Sonn- und Feier­ta­gen darf man sogar eine Stunde länger im Bett bleiben, bevor zur Schnee­schau­fel gegrif­fen werden muss. Wenn nach dem jewei­li­gen Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bezie­hungs­wei­se Eisglät­te auftritt, ist unver­züg­lich, bei Bedarf auch wieder­holt, zu räumen und zu streuen.

Was tun wenn’s taut?

Nach Eintre­ten von Tauwet­ter müssen die Straßen­ein­läu­fe und ‑rinnen von Schnee und Eis befreit werden, damit das Tauwas­ser abflie­ßen kann und nicht bei erneu­tem Kälte­ein­bruch zur Eisfal­le wird.

Welches Materi­al eignet sich zum Streuen?

Zum Bestreu­en ist abstump­fen­des Materi­al wie Sand, Splitt oder Streu­gra­nu­lat zu verwen­den. Ausnahms­wei­se können auftau­en­de Streu­mit­tel verwen­det werden, soweit Glätte nicht auf andere zumut­ba­re Weise besei­tigt bezie­hungs­wei­se ausrei­chend abgestumpft werden kann. Dies gilt bei extre­mer Eisglät­te oder gefrie­ren­dem Regen. Auftau­en­de Streu­mit­tel dürfen nur in unbedingt notwen­di­gem Umfang gestreut werden.

Splitt­kis­te

Im städti­schen Baube­triebs­hof ist beim Wertstoff­platz eine Splitt­kis­te aufge­stellt. Dort kann montags bis donners­tags von 7.00 bis 16.30 Uhr sowie freitags von 7.00 bis 12.00 Uhr Splitt in kleine­ren Mengen kosten­los entnom­men werden. Abhol­be­häl­ter sind mitzubringen.

Zweige kontrol­lie­ren

Durch Schnee­fall hängen oft auch Zweige in den Gehweg- und Straßen­be­reich herab. Bitte recht­zei­tig prüfen, ob Zweige in den Straßen­raum hängen und gegebe­nen­falls behin­dern­de Zweige abschneiden.

Dank der Stadtverwaltung 

Die Stadt­ver­wal­tung dankt allen Bürgern für ihre Mithil­fe, denn die aller­meis­ten Anlie­ger kommen ihren Winter­dienst­pflich­ten vorbild­lich nach und leisten damit einen wesent­li­chen Beitrag für einen siche­ren Fußgän­ger­ver­kehr. „Dieser Zusam­men­ar­beit, die Hilfs­be­reit­schaft und das gute Mitein­an­der ist gerne in solchen Situa­tio­nen von großer Bedeu­tung“, so Bürger­meis­ter Matthi­as Henne.