FRIEDRICHSHAFEN (dpa/lsw) — Weil sich die Zahl der Vogel­grip­pe-Fälle im Boden­see­kreis auf 25 erhöht hat, müssen Hühner und Enten dort weiter­hin drinnen bleiben. Die derzeit gelten­de Stall­pflicht werde bis zum 14. Mai verlän­gert, teilte ein Sprecher des Landrats­amts in Fried­richs­ha­fen am Donners­tag mit. Sie gilt für gewerb­li­che wie auch priva­te Geflügelhalter.

Mit der Stall­pflicht soll verhin­dert werden, dass die Tierseu­che auf Nutztier­be­stän­de übergreift. Die auch Geflü­gel­pest genann­te Vogel­grip­pe ist eine für Vögel hochan­ste­cken­de Virus­er­kran­kung. Bei vielen Vogel­ar­ten verläuft sie tödlich. Eine Übertra­gung auf den Menschen schätzt das Robert Koch-Insti­tut als sehr gering ein.