In Tübin­gen wurden Hunder­te Eigen­tü­mer von Baulü­cken von Oberbür­ger­meis­ter Boris Palmer (Grüne) angeschrie­ben, mit der Auffor­de­rung, ihr unbebau­tes Grund­stück freizu­ge­ben. Um ein im vergan­ge­nen Jahr schrift­lich angekün­dig­ten Bauzwang zu vermei­den, bietet der Politi­ker den Grund­stücks­be­sit­zern den Ausweg einer Verpach­tung ihres Grund und Bodens an Tiny-House-Besit­zer für mindes­tens 15 Jahre an. Aussa­ge­kräf­ti­ge Rückmel­dun­gen lagen nach Auskunft von Palmer am Mittwoch zunächst nicht vor.

Ein klassi­sches Tiny House hat eine Wohnflä­che von 20 bis 40 Quadrat­me­tern, aber auch Modul­häu­ser mit einer Größe von 30 bis 80 Quadrat­me­tern gibt es auf dem Markt.