BODENSEEKREIS — Das seit Mitte Juli gelten­de Wasser­ent­nah­me-Verbot für Oberflä­chen­ge­wäs­ser wird im Boden­see­kreis bis vorerst 4. Septem­ber 2022 verlän­gert. Weiter­hin verbo­ten ist damit das Abpum­pen aus Fließ­ge­wäs­sern wie Bächen, Flüssen, Kanälen sowie Weihern und Seen für den Gemein­ge­brauch sowie die Bewäs­se­rung landwirt­schaft­li­cher Flächen. Vom Verbot ausge­nom­men sind Entnah­men aus dem Boden­see und dem Grund­was­ser im geneh­mig­ten Umfang sowie für das Tränken von Vieh und das Schöp­fen mit Handgefäßen.

Durch die anhal­ten­de und auch in den kommen­den Wochen zu erwar­ten­de Trocken­heit haben viele größe­re Gewäs­ser und vor allem kleine­re Bäche im Boden­see­kreis derzeit teils kriti­sche Pegel­stän­de. Fische, Klein­le­be­we­sen und Wasser­pflan­zen leiden unter anstei­gen­den Gewäs­ser­tem­pe­ra­tu­ren und dem verrin­ger­ten Sauer­stoff­ge­halt. Kurze lokale Regen­güs­se reichen für eine nachhal­ti­ge Entspan­nung nicht aus. Wasser­ent­nah­men durch den Menschen für die Bewäs­se­rung von Grünflä­chen können die Situa­ti­on im Einzel­fall drama­tisch verschär­fen. Das Austrock­nen eines Gewäs­sers bedeu­tet den Verlust aller dort behei­ma­te­ten Wasser­le­be­we­sen. Wer das Verbot in dieser kriti­schen Situa­ti­on ignoriert, muss deshalb mit einem empfind­li­chen Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen. 

Die Allge­mein­ver­fü­gung wurde durch das Landrats­amt am 8. August 2022 formell auf der Inter­net­sei­te des Boden­see­krei­ses bekannt­ge­macht. Der vollstän­di­ge Wortlaut kann dort nachge­le­sen werden: https://www.bodenseekreis.de/politik-verwaltung/bekanntmachungen/.