Lindau – Am Freitag­nach­mit­tag (4. Septem­ber) hat die Bundes­po­li­zei einen Senega­le­sen in Zurück­wei­sungs­haft einge­lie­fert. Der Polizei­be­kann­te hatte am Vortag versucht, mit gefälsch­ten Dokumen­ten in einem Fernrei­se­bus über die BAB 96 unerlaubt nach Deutsch­land einzureisen. 

Gegen 4 Uhr kontrol­lier­ten Lindau­er Bundes­po­li­zis­ten einen senega­le­si­schen Staats­bür­ger als Insas­sen eines Fernbus­ses aus Itali­en. Hierzu händig­te der 31-Jähri­ge den Beamten eine italie­ni­sche Identi­täts­kar­te aus. Die Polizis­ten stell­ten jedoch bei der Überprü­fung fest, dass es sich bei dem Dokument um eine Fälschung handel­te. Zudem waren der Mann sowie auch der Ausweis im Polizei­com­pu­ter zur Fahndung ausge­schrie­ben. Demnach wurde der Senega­le­se von der Staats­an­walt­schaft München I wegen Verschaf­fens von falschen amtli­chen Auswei­sen gesucht. Der gefälsch­te Ausweis war von der Krimi­nal­po­li­zei München zur Einzie­hung und als Beweis­mit­tel in diesem Verfah­ren ausge­schrie­ben. Bei der anschlie­ßen­den Durch­su­chung fanden die Bundes­po­li­zis­ten noch einen senega­le­si­schen Reise­pass mit verfälsch­ter Licht­bild­sei­te sowie weite­re echte italie­ni­sche Dokumen­te auf.

Die Beamten stell­ten außer­dem durch den Abgleich der Finger­ab­drü­cke des Westafri­ka­ners eine Ausschrei­bung zur Festnah­me fest. Das Auslän­der­amt Mecklen­bur­gi­sche Seenplat­te hatte dem Polizei­be­kann­ten, der erstmal im Januar 2016 nach Deutsch­land einge­reist und nach Ableh­nung seines Asylan­tra­ges unter­ge­taucht war, bereits im April 2016 die Abschie­bung nach Itali­en angeord­net. Bei den Auslän­der­be­hör­den war der Mann außer­dem noch unter anderen Perso­na­li­en als angeb­li­cher Maure­ta­nier erfasst.

Der Senega­le­se muss sich nun wegen Urkun­den­fäl­schung und versuch­ter unerlaub­ter Einrei­se verant­wor­ten. Die Bundes­po­li­zis­ten liefer­ten den Mann nach der Richter­vor­füh­rung in die Abschie­be­haft­an­stalt Erding ein. Von dort aus wird der Migrant nach Itali­en zurück­ge­wie­sen werden, wo er zuerst einen Asylan­trag gestellt hatte.