Die Richter in Ravens­burg hatten die Jugend­li­che Ende Juli 2021 zu einer Jugend­stra­fe von neunein­halb Jahren Haft verur­teilt. Zudem hatte sich die Kammer eine Siche­rungs­ver­wah­rung der Verur­teil­ten vorbe­hal­ten. Das Höchst­maß im Jugend­straf­recht liegt bei zehn Jahren Haft.

Die Richter sahen es bei ihrem Urteils­spruch als erwie­sen an, dass die Deutsche Anfang Febru­ar 2021 am Ravens­bur­ger Bahnhof ihr zufäl­lig ausge­such­tes Opfer von hinten angegrif­fen und mit großer Wucht in den Hals gesto­chen hatte. Die Jugend­li­che hatte es demnach auf die Handta­sche der 62-Jähri­gen abgese­hen, auf ihr Bargeld und ein Mobil­te­le­fon. Anschlie­ßend flüch­te­te die damals 15-Jähri­ge und ließ das sterben­de Opfer zurück. Die Jugend­li­che hatte erst kurz vor der Tat eine Haftstra­fe wegen Raubes verbüßt.