BAD WALDSEE — Wahlauf­ruf von Bürger­meis­ter Matthi­as Henne zur Landtagswahl:

Liebe Wähle­rin­nen und Wähler,

am Sonntag, 14. März 2021, wird in Baden-Württem­berg zum 17. Mal ein neuer Landtag gewählt. Ein wichti­ger Tag, an dem circa 7,7 Millio­nen Menschen in Baden-Württem­berg selbst die Möglich­keit haben, an der Entschei­dung über die Politik in Baden-Württem­berg mitzu­wir­ken. Die gewähl­ten Vertre­te­rin­nen und Vertre­ter werden die Entwick­lung in Baden-Württem­berg in den kommen­den fünf Jahren maßgeb­lich mitbestimmen.

Machen deshalb auch Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und zeigen Sie mit Ihrer Teilnah­me Ihr Inter­es­se an der künfti­gen Gestal­tung unserer Heimat. Ganz beson­ders gilt mein Appell den Jugend­li­chen, die bei der Landtags­wahl zum ersten Mal ihr Wahlrecht ausüben dürfen. Nehmen Sie alle diese Chance der Mitspra­che wahr! Eine gute Demokra­tie lebt von einer hohen Wahlbe­tei­li­gung. Ich rufe Sie daher herzlich auf: Gehen Sie am 14. März 2021 zur Wahl oder nutzen Sie die Möglich­keit zur Briefwahl.

An dieser Stelle möchte ich mich auch recht herzlich bei allen ehren­amt­li­chen Wahlhel­fe­rin­nen und Wahlhel­fern bedan­ken, die unter diesen beson­de­ren Umstän­den zur Durch­füh­rung der Wahl einen elemen­ta­ren Teil beitragen.

Matthi­as Henne
Bürgermeister

Weite­re Infor­ma­tio­nen zur Landtagswahl

Brief­wahl

Wichti­ges zur Brief­wahl: Die Brief­käs­ten der Ortschafts­ver­wal­tun­gen werden am Freitag, 12. März 2021, um 12.00 Uhr das letzte Mal vor der Landtags­wahl geleert und im Anschluss zugeklebt. Brief­wahl­un­ter­la­gen können ab diesem Zeitpunkt nur noch im Brief­kas­ten der Stadt­ver­wal­tung, Haupt­stra­ße 29 (unter den Arkaden, siehe Foto), oder zu den Öffnungs­zei­ten des Bürger­bü­ros (Freitag bis 13.00 Uhr, Samstag von 9.00 bis 12.00 Uhr) abgege­ben werden. Ein gülti­ger Eingang der Brief­wahl­un­ter­la­gen ist bis Sonntag, 14. März 2021, 18.00 Uhr möglich.

Am Wahlabend kein Bildschirm im Rathaus

Um Menschen­an­samm­lun­gen im Rathaus zu vermei­den, wird bei der diesjäh­ri­gen Landtags­wahl kein Bildschirm zum Mitver­fol­gen der Stimmen­aus­zäh­lung aufge­stellt. Statt­des­sen können Inter­es­sier­te die Ergeb­nis­se der Bad Waldseer Wahllo­ka­le im Inter­net mitver­fol­gen bezie­hungs­wei­se im Nachgang abrufen. Ein entspre­chen­der Link steht recht­zei­tig auf www.bad-waldsee.de zur Verfügung.

Landtags­wahl Infek­ti­ons­schutz im Wahllokal

Am 14. März 2021 wird der 17. Landtag von Baden-Württem­berg gewählt. Der Wahltag ist ebenfalls von der Pande­mie und deren Regelun­gen geprägt. Die Stadt­ver­wal­tung gibt hierzu wichti­ge Informationen:

Was ist beim Besuch der Wahllo­ka­le zu beachten?
Grund­sätz­lich gelten die allge­mei­nen AHA-Regeln. Die Abstands­re­geln sind sowohl vor als auch im Wahllo­kal zu beach­ten und umzuset­zen. Da sich im Wahllo­kal nur so viele Perso­nen zeitgleich aufhal­ten dürfen, wie sich Wahlka­bi­nen im Wahllo­kal befin­den, kann es zu länge­ren Warte­zei­ten kommen. Die Stadt­ver­wal­tung bittet darum, im Wahllo­kal möglichst wenig zu sprechen und das Wahllo­kal nach der Stimm­ab­ga­be zügig zu verlassen.

Gilt in den Wahllo­ka­len die Maskenpflicht?
Ja, in den Wahllo­ka­len besteht die Pflicht zum Tragen einer medizi­ni­schen Maske oder eines Atemschut­zes, der den Standard FFP2 oder
KN95 oder N95 oder einen vergleich­ba­ren Standard erfüllt.

Gibt es Verän­de­run­gen hinsicht­lich der Laufwe­ge im Wahllokal?
Sofern es die räumli­chen Gegeben­hei­ten ermög­li­chen, gibt es für den Zutritt zum Wahllo­kal einen definier­ten Eingang. Zum Verlas­sen des Wahllo­kals wird ein räumlich davon abgetrenn­ter Ausgang definiert. In Wahllo­ka­len, in denen keine Zwei-Wege-Regelung umsetz­bar ist, werden die Wählen­den durch eine entspre­chen­de Beschil­de­rung und bei Bedarf durch Boden­mar­kie­run­gen durch das Wahllo­kal geführt.

Wie werden die Hygie­ne­re­ge­lun­gen in den Wahllo­ka­len umgesetzt?
In jedem Wahllo­kal werden am Eingang Möglich­kei­ten zur Handdes­in­fek­ti­on für die Wählen­den zur Verfü­gung gestellt. Aushän­ge infor­mie­ren über Warte­re­geln. Nach Bedarf werden im Warte­be­reich Abstands­mar­kie­run­gen angebracht. Zudem wird in jedem Wahllo­kal zusätz­lich zu den Wahlhel­fen­den ein Ordnungs­dienst einge­setzt. Den Anwei­sun­gen des Ordnungs­diens­tes im Wahllo­kal ist Folge zu leisten. Die Wahlka­bi­nen werden ebenfalls regel­mä­ßig desin­fi­ziert. Am Tisch zur Ausga­be der Stimm­zet­tel sowie am Tisch des Wahlvor­stan­des ist ein Spuck­schutz angebracht. Die Stadt­ver­wal­tung empfiehlt, für die Wahlhand­lung eigene und nicht radier­fä­hi­ge Stifte mitzu­brin­gen. Für die Fälle, in denen die Wählen­den ohne eigenen Stift ins Wahllo­kal kommen, stehen am Eingang des Wahllo­kals ausrei­chend desin­fi­zier­te Stifte zur Verfü­gung. Die ausge­ge­be­nen Stifte werden am Ausgang des Wahllo­kals in einem bereit­ge­stell­ten Abwurf­be­häl­ter wieder einge­sam­melt und erst nach einer Desin­fek­ti­on wieder ausge­ge­ben. In den Wahlka­bi­nen werden keine Stifte vorgehalten.

Wer ist vom Besuch des Wahllo­kals ausgeschlossen?
Wer typische Sympto­me aufweist oder in Kontakt mit einer mit dem Corona­vi­rus infizier­ten Person stand, darf kein Wahlge­bäu­de betreten.
Wer in Kontakt zu einer mit dem Corona­vi­rus infizier­ten Person steht oder stand, darf das Gebäu­de außer­dem nicht betre­ten, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergan­gen sind. Der Zugang wird zudem verwei­gert, wenn die Masken­pflicht – ohne Vorlie­gen eines Ausnah­me­grun­des – nicht einge­hal­ten wird. Perso­nen, die sich auf Grund­la­ge des Öffent­lich­keits­grund­sat­zes im Wahllo­kal aufhal­ten und die nicht zur Angabe ihrer Kontakt­da­ten bereit sind, sind vom Besuch des Wahllo­kals ebenfalls ausgeschlossen.

Ist die Abgabe von Kontakt­da­ten für eine eventu­el­le Kontakt­ver­fol­gung notwendig?
Kontakt­da­ten werden nur von Perso­nen, die sich auf Grund­la­ge des Öffent­lich­keits­grund­sat­zes im Wahllo­kal aufhal­ten, vom Wahlvor­stand notiert. Wählen­de sind davon nicht betroffen.

Wie gelingt die händi­sche Auszäh­lung unter Einhal­tung der Corona-Regeln?
Auch bei der Auszäh­lung der Stimm­zet­tel im Anschluss an die Wahlhand­lung gelten die allge­mei­nen AHA-Regeln. Unsere Wahlhel­fen­den werden mit FFP2-Masken ausge­stat­tet. Weite­re Schutz­maß­nah­men sind beim Kontakt mit den Stimm­zet­teln nicht zu beach­ten. Es ist – wie generell – nur darauf zu achten, sich mit den Händen nicht ins Gesicht zu fassen.

Gibt es eine Alter­na­ti­ve zur persön­li­chen Stimm­ab­ga­be im Wahllokal?

Wer in Pande­mie-Zeiten lieber nicht persön­lich im Wahllo­kal seine Stimme in die Urne werfen will, sollte zeitnah Brief­wahl­un­ter­la­gen beantra­gen – schrift­lich, per E‑Mail, durch persön­li­che Vorspra­che oder über www.bad-waldsee.de. Anträ­ge sind zwar generell bis Freitag, 12. März 2021, 18.00 Uhr, möglich, aber um sicher zu gehen, sollte der Antrag möglichst frühzei­tig gestellt werden, schließ­lich muss die Zeit für die Bearbei­tung und die Postlauf­zeit berück­sich­tigt werden. Wenn bei nachge­wie­se­ner plötz­li­cher Erkran­kung oder aufgrund der Anord­nung einer Abson­de­rung nach dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz der Wahlraum nicht oder nur unter unzumut­ba­ren Schwie­rig­kei­ten aufge­sucht werden kann, kann ein Brief­wahl­an­trag noch bis zum Wahltag um 15.00 Uhr gestellt werden.