WEINGARTEN – Bereits am kommen­den Mittwoch werden sich Bund und Länder erneut treffen, um darüber zu beraten, welche Corona-Maßnah­men ab dem 15. Febru­ar 2021 als notwen­dig erach­tet werden. Eine Arbeits­grup­pe war damit beauf­tragt worden, Vorschlä­ge zu erarbei­ten, welche Öffnungs-Optio­nen für die beson­ders stark vom Lockdown betrof­fe­nen Unter­neh­men möglich erscheinen.

„Die behörd­lich angeord­ne­ten Geschäfts­schlie­ßun­gen von Einzel­han­dels­be­trie­ben haben zu Wettbe­werbs­ver­zer­run­gen geführt. Kurzfris­tig ist das sicher zu vertre­ten, jedoch dauert dieser Zustand nun schon viele Wochen an und so schwin­den Akzep­tanz und Verständ­nis für die Maßnah­men bei den Inhabern der geschlos­se­nen Geschäf­te, denen zuneh­mend die wirtschaft­li­che Perspek­ti­ve fehlt“, erklärt Profes­sor Dr.-Ing. Peter Jany, Haupt­ge­schäfts­füh­rer der Indus­trie- und Handels­kam­mer Boden­see-Oberschwa­ben (IHK). Ein erheb­li­cher Teil der vom Lockdown in Baden-Württem­berg beson­ders hart betrof­fe­nen Branchen – die Mehrheit der Einzel­han­dels­un­ter­neh­men, gastro­no­mi­sche Betrie­be und Unter­neh­men, die persön­li­che Dienst­leis­tun­gen anbie­ten – sehen sich durch die Schlie­ßungs­an­ord­nun­gen in ihrer unter­neh­me­ri­schen Existenz gefähr­det. „Sie benöti­gen dringend Perspek­ti­ven, wie es ab dem 15. Febru­ar 2021 weiter­ge­hen kann“, so Jany.

Deshalb würde nach Einschät­zung der IHK eine bloße Verlän­ge­rung der Corona-Maßnah­men kaum vermit­tel­bar sein. Auf Grund­la­ge der bewähr­ten Hygie­ne­kon­zep­te müsse stufen­wei­se die Rückkehr zu einem geord­ne­ten Geschäfts­be­trieb ermög­licht werden. Auf dem Weg dorthin könnte den Einzel­han­dels­be­trie­ben zum Beispiel die Verga­be von Einzel­ter­mi­nen erlaubt werden. Kunden­an­samm­lun­gen und Warte­schlan­gen würden in und vor den Geschäf­ten vermie­den. Die Einhal­tung der in den Betrie­ben bewähr­ten Hygie­ne- und Abstands­re­geln und die Erfas­sung der Kontakt­da­ten würden einen hohen Grad an Infek­ti­ons­schutz sicher­stel­len. Dafür spreche laut IHK, dass sich die Voraus­set­zun­gen für Locke­run­gen der Corona-Maßnah­men verbes­sert hätten. Der Inzidenz­wert des Landes liege bei 70 Inzidenz­fäl­len je 100.000 Einwoh­ner und damit bereits in Reich­wei­te der angestreb­ten 50er Inzidenzmarke.

Sobald alle Einzel­han­dels­be­trie­be wieder öffnen dürfen, sollten nach Forde­rung der IHK auch die gastro­no­mi­schen Betrie­be wieder an den Start gehen dürfen, gegebe­nen­falls mit Anpas­sung der Sperr­stun­den­re­ge­lun­gen und natür­lich unter strik­ter Einhal­tung der Hygie­ne­maß­nah­men. Denn im Teil-Lockdown im Novem­ber vergan­ge­nen Jahres sei deutlich gewor­den, dass diese Branchen in großer gegen­sei­ti­ger Abhän­gig­keit zuein­an­der stehen.

„Die Öffnung sollte aus einem Guss, ohne Rechts­un­si­cher­hei­ten und diskri­mi­nie­rungs­frei ablau­fen, um Wettbe­werbs­ver­zer­run­gen im Kern auszu­schlie­ßen“, fordert der IHK-Haupt­ge­schäfts­füh­rer. Dazu brauche es ein abgestuf­tes Öffnungs­kon­zept mit klaren Zielwer­ten, welches die nötige Planungs­si­cher­heit für Soloselb­stän­di­ge, KMU und auch große Betrie­be gleicher­ma­ßen schaffe.