BERLIN (dpa) — Die Vorsit­zen­de der Wirtschafts­wei­sen hält an ihrer Idee zum Renten­split­ting fest. Monika Schnit­zer will damit mehr Anrei­ze schaf­fen, wieder erwerbs­tä­tig zu werden.

Die Bundes­re­gie­rung hat Überle­gun­gen für eine Abschaf­fung der Rente für Witwen und Witwer eine Absage erteilt. Es gebe keine derar­ti­gen Pläne, sagte die stell­ver­tre­ten­de Spreche­rin Chris­tia­ne Hoffmann in Berlin.

Die Regie­rung lehne das ab, der Koali­ti­ons­ver­trag sehe es nicht vor. «Die Hinter­blie­be­nen­ren­te ist sicher», erklär­te Hoffmann. Die «Wirtschafts­wei­se» Monika Schnit­zer hatte eine entspre­chen­de Überle­gung ins Spiel gebracht und statt­des­sen eine Auftei­lung der Rente bei Ehepart­nern vorgeschlagen.

Der Vorschlag

Die Vorsit­zen­de des Sachver­stän­di­gen­ra­tes zur Begut­ach­tung der gesamt­wirt­schaft­li­chen Entwick­lung erläu­ter­te im Deutsch­land­funk: «Ich will nieman­dem ans Geld, der jetzt schon eine Rente bezieht oder bald eine erwar­tet.» Ihre Idee sei, bei einem Ehepaar alle einge­zahl­ten Renten­bei­trä­ge und Renten­an­sprü­che gleich­mä­ßig auf beide Ehepart­ner zu vertei­len — «Renten­split­ting» nennt sie es.

Typischer­wei­se ginge es, je nach Reform, eher um neuge­schlos­se­ne Ehen. Es gäbe dabei immer Vertrau­ens­schutz. Wie viele Witwer und Witwen betrof­fen sein könnten, könne sie nicht sagen.

Kritik am Vorstoß

Unions­po­li­ti­ker hatten den Vorstoß kriti­siert, den Schnit­zer als persön­li­che Positi­on bezeich­net hatte. Die Witwen-/Witwer­ren­te beträgt aktuell zwischen 55 und 60 Prozent der Rente des verstor­be­nen Partners. Zeitlich ist sie nicht befris­tet. Hat der oder die Hinter­blie­be­ne ein eigenes Einkom­men, wird es auf die Witwen-/Witwer­ren­te angerech­net, falls es einen bestimm­ten Freibe­trag übersteigt. Der Freibe­trag hängt vom aktuel­len Renten­wert ab.

Schnit­zer will mit ihrem Vorschlag mehr Anrei­ze schaf­fen, wieder erwerbs­tä­tig zu werden: «Dann gehört mir diese Hälfte dieser Renten­an­sprü­che, und ich kann dazu noch mehr dazuver­die­nen, mal eigene Ansprü­che noch dazu erwer­ben und davon wird mir dann nichts abgezogen.»