FRIEDRICHSHAFEN — Mit der „Häfler Karte“ Zuschuss für beson­de­re Bedürf­nis­se und Vergüns­ti­gun­gen beantragen. 

Kinder­rei­che Famili­en und Perso­nen mit niedri­gem Einkom­men können auch in diesem Jahr einen jährli­chen Zuschuss für beson­de­re Bedürf­nis­se und weite­re Vergüns­ti­gun­gen beantra­gen. Die Anträ­ge können ab Diens­tag, 1. Febru­ar im Inter­net abgeru­fen werden.

Mit dem Antrag kann gleich­zei­tig die „Häfler Karte“ beantragt werden. Die Karte im Scheck­kar­ten­for­mat dient als Nachweis, dass berech­tig­te Perso­nen alle Voraus­set­zun­gen für die Unter­stüt­zung der Zeppe­lin-Stiftung erfül­len. Anerkannt wird die „Häfler Karte“ im DRK Kleider­la­den, im FAIRKAUF, der Kultur­Ta­fel, im Medien­haus am See, der Tafel Fried­richs­ha­fen e.V. sowie der Volks­hoch­schu­le Friedrichshafen. 

Die Leistun­gen umfas­sen zum Beispiel Freiein­trit­te für die Häfler Bäder, das Schul­mu­se­um und das Zeppe­lin Museum. Außer­dem können Ermäßi­gungs­kar­ten für kultu­rel­le Veran­stal­tun­gen der Stadt Fried­richs­ha­fen beantragt werden sowie die Übernah­me der Kosten für das Mittag­essen in Schul- und Kindertagesstätten.

Die Anträ­ge sind online unter www.zeppelin-stiftung.de/zuschüsse abruf­bar und liegen von Diens­tag, 1. Febru­ar bis Freitag, 30. April zu den üblichen Öffnungs­zei­ten im Rathaus Fried­richs­ha­fen, in den Ortsver­wal­tun­gen sowie im Bürger­amt Fisch­bach zur Mitnah­me aus.

Die Stadt­ver­wal­tung bittet darum, die ausge­füll­ten Anträ­ge und die Kopien oder Origi­nal­un­ter­la­gen per Post, Brief­kas­ten oder per E‑Mail leistungen-zeppelin-stiftung@friedrichshafen.de einzu­rei­chen. Eine persön­li­che Abgabe ist nur in Ausnah­me­fäl­len nach vorhe­ri­ger telefo­ni­scher Termin­ver­ein­ba­rung unter Telefon 07541 203‑3102 möglich. Wichtig: Es muss eine Telefon­num­mer für Rückfra­gen angege­ben sein. Die Origi­nal­un­ter­la­gen werden mit dem Bescheid wieder zurückgesandt.