KONSTANZ (dpa) — Es sind schwe­re Vorwür­fe: Ein 21-Jähri­ger soll seine Schwes­ter zum Inzest gezwun­gen haben. Über Monate sperrt er sie laut Ankla­ge ein und schlägt sie fast täglich. Nun wird das Urteil erwartet.

Über Monate soll er seine Schwes­ter einge­sperrt, gefol­tert und sich schließ­lich an ihr vergan­gen haben: Vor dem Landge­richt Konstanz wird heute das Urteil gegen einen 21-Jähri­gen erwar­tet. Die Staats­an­walt­schaft wirft dem Mann Verge­wal­ti­gung, Freiheits­be­rau­bung und gefähr­li­che Körper­ver­let­zung vor.

Die Taten sollen sich zwischen Januar und Mai 2022 in seinem WG-Zimmer in Konstanz abgespielt haben. Zu Prozess­be­ginn am vergan­ge­nen Donners­tag wollte er sich zu den Vorwür­fen nicht äußern.

«Ich war der Sünden­bock, für alles, was ihn gestört hat», hatte die damals 18 Jahre alte Schwes­ter in einer Verneh­mung vom Juni 2022 gesagt, die vor Gericht abgespielt wurde. «Er hat seine ganze Wut an mir rausge­las­sen.» Dem Prozess hat sie sich als Neben­klä­ge­rin angeschlos­sen, machte aber mittler­wei­le von ihrem Zeugnis­ver­wei­ge­rungs­recht Gebrauch.

Opfer spricht von Folter

Laut Ankla­ge soll die junge Frau immer wieder in dem WG-Zimmer gefes­selt worden sein. Fast täglich soll der 21-Jähri­ge seine Schwes­ter mit Fäusten, Kabeln und anderen Gebrauchs­ge­gen­stän­den geschla­gen haben. Er soll ihre Haare ausge­ris­sen und ihr mit einem heißen Messer Verbren­nun­gen zugefügt haben. Auf die Brand­wun­den soll er Zitro­nen­säu­re gekippt haben, um den Schmerz noch zu verstärken.

In der Video-Verneh­mung spricht die heute 19-Jähri­ge immer wieder von Folter und weint. An fünf Abenden Anfang bis Mitte Mai soll er sie schließ­lich verge­wal­tigt haben. Den Eltern soll er immer erzählt haben, der Schwes­ter gehe es gut. Auch die beiden WG-Mitbe­woh­ne­rin­nen hatten laut einer Polizis­tin, die als Zeugin geladen war, nichts von den Taten geahnt.

Aus Syrien nach Konstanz

Der Angeklag­te hatte seine Schwes­ter nach Konstanz geholt, weil sie ihm bei einem Umzug von einer WG in eine andere helfen sollte. Die Jugend­li­che lebte mit ihren Eltern und ihren fünf anderen Geschwis­tern in einer Flücht­lings­un­ter­kunft in Schwä­bisch Gmünd. Der Mann war im Novem­ber 2015 aus Syrien nach Deutsch­land gekom­men. Seine Familie kam 2021 nach.

Der Angeklag­te wurde nach einem Hinweis der dorti­gen Polizei am 13. Mai festge­nom­men. Die Beamten mussten in der Unter­kunft bereits wegen ihm anrücken. Dort soll er auch seine anderen jünge­ren Schwes­tern und Brüder körper­lich misshan­delt haben. Zu sexuel­len Übergrif­fen soll es aber nicht gekom­men sein.