TUTTLINGEN — Aufgrund der steigen­den Zahl der an Covid-19 erkrank­ten Perso­nen im Landkreis Tuttlin­gen wurde ein Konzept entwi­ckelt, um den Dienst­be­trieb der Kfz-Zulas­sungs­stel­le auch im Fall einer Infizie­rung mit Covid-19 für den Kunden­ver­kehr sicher zu stellen.

Zusätz­lich zum bestehen­den Raum der Kfz-Zulas­sungs­stel­le wird ein weite­rer Raum im Landrats­amts­ge­bäu­de in der Bahnhof­stra­ße 100 zur Kfz-Zulas­sungs­stel­le umfunk­tio­niert. Die Lenkung des Kunden­ver­kehrs wird durch den Sicher­heits­dienst übernom­men. Der Zutritt zum Gebäu­de erfolgt weiter­hin über den Seiten­ein­gang in der Heinrich-Rieker-Straße.

Das Gebäu­de kann  nur mit einem Mund-Nasen-Schutz und nur einzeln betre­ten werden.

Eine vorhe­ri­ge Termin­ver­ein­ba­rung ist nicht zwingend notwen­dig, aber unter  www.landkreis-tuttlingen.de unter der Rubrik Bürger­ser­vice weiter­hin möglich.

Aufgrund der räumli­chen Trennung des Teams der Kfz-Zulas­sungs­stel­le ist es nicht mehr möglich, den Dienst­be­trieb an den Samsta­gen von 8.30 Uhr bis 12 Uhr aufrecht zu erhal­ten. Daher bleibt die Kfz-Zulas­sungs­stel­le ab dem 21.11.2020 samstags bis auf Weite­res geschlossen.