Landkreis Biber­ach — Die Wälder in Baden-Württem­berg befin­den sich in einer Ausnah­me­si­tua­ti­on: Extrem­wet­ter­er­eig­nis­se mit Dürre, Sturm und Schäd­lin­gen haben ihnen stark zugesetzt. Klima­pro­gno­sen zeigen, dass sich die gegen­wär­ti­ge Situa­ti­on in Zukunft häufi­ger wieder­ho­len wird. In dieser Lage ist es ein zentra­les Ziel der Landes­re­gie­rung, den Wald mit all seinen Leistun­gen für Mensch und Umwelt zu erhal­ten und damit die vielfäl­ti­gen Waldfunk­tio­nen langfris­tig sicher­zu­stel­len. Die Förder­maß­nah­men der neu aufge­stell­ten Verwal­tungs­vor­schrift ‚Nachhal­ti­ge Waldwirt­schaft‘ sollen dazu beitragen.

Zentra­le Themen­be­rei­che der Förde­rung stellen die Aufar­bei­tung und die Wieder­be­wal­dung nach Extrem­wet­ter­er­eig­nis­sen dar, welche für alle Waldbe­sitz­ar­ten (Klein­pri­vat­wald, Großpri­vat­wald und Körper­schafts­wald) gelten.

Das Kreis­forst­amt bietet Waldbe­sit­ze­rin­nen und Waldbe­sit­zern deshalb eine umfang­rei­che Beratung zu allen Förder­mög­lich­kei­ten, Unter­stüt­zung bei der Antrags­stel­lung und die Möglich­keit, Sammel­an­trä­ge zu stellen.

Aufar­bei­tung von Schadholz

Geför­dert wird (rückwir­kend ab 1. Januar 2020) die Aufar­bei­tung von Schad­holz, das heißt, im Landkreis Biber­ach ist dies vor allem Sturm- und Käfer­holz. Waldbe­sit­zer erhal­ten hier eine Förde­rung in Höhe von sechs Euro je Festme­ter. Zusätz­lich wird die weite­re Bearbei­tung von Schad­holz geför­dert. Zum Beispiel der Trans­port in ein Nass- oder Trocken­la­ger, die Entrin­dung von Stamm­holz oder das Hacken von Materi­al über sieben Zenti­me­ter Durchmesser.

Wieder­be­wal­dung nach Extremwetterereignissen

Geför­dert wird ab sofort die Begrün­dung von klima­to­le­ran­ten Kultu­ren auf Schad­flä­chen. Dies kann durch Pflan­zung, Saat oder Natur­ver­jün­gung erfol­gen. Als Mindest­flä­che gilt wie bisher 0,1 ha, der Laubholz­an­teil muss weiter­hin mindes­tens 40 Prozent betra­gen. In Natur­ver­jün­gun­gen sind misch­wuchs­re­gu­lie­ren­de Maßnah­men und eine Stand­raum­re­duk­ti­on in Fichten-Bürsten­wüch­sen zuwen­dungs­fä­hig. In diesen Fällen sind klima­to­le­ran­te, wuchs­un­ter­le­ge­ne Baumar­ten auf den Förder­flä­chen herauszupflegen.

Ab 2021 ist zudem die Förde­rung der Bewäs­se­rung von Kultu­ren möglich.

Wie stelle ich einen Antrag?

Vorab wenden Sie sich bitte zur Beratung an Ihren zustän­di­gen Revier­lei­ter, Ihre zustän­di­ge Revierleiterin.

Die Antrags­for­mu­la­re und die Ausfüll­hil­fe finden Sie unter

https://www.biberach.de/ihranliegen/formulare/formulare-kreisforstamt.html

Der Antrag ist digital auszu­fül­len. Zwingend erfor­der­lich ist die Unter­neh­mens­num­mer (UD-Nummer), diese bitte recht­zei­tig vorher beim Landwirt­schafts­amt Biber­ach beantragen.

https://www.biberach.de/fileadmin/user_upload/Unternehmensdatei_Registrierformular.pdf

Waldbe­sit­zer werden gebeten, den vollstän­di­gen Antrag bei ihrem zustän­di­gen Revier­lei­ter abzuge­ben. Dieser erstellt die forst­fach­li­che Stellung­nah­me und leitet den Antrag an die Untere Forst­be­hör­de weiter, die den Antrag prüft und sich bei Fragen oder Unklar­hei­ten mit dem Waldbe­sit­zer in Verbin­dung setzt.

Welche Bagatell­gren­zen gelten?

Für den Privat­wald mit einer Betriebs­grö­ße von unter 200 Hektar liegt die Bagatell­gren­ze bei 250 Euro. Bei einer Betriebs­grö­ße von 200 Hektar bis <= 500 Hektar liegt sie bei 1.000 Euro, ab 500 Hektar bei 2.500 Euro.

Verschie­de­ne Maßnah­men sind zur Errei­chung der Bagatell­gren­zen kombi­nier­bar. Zum Beispiel die Aufar­bei­tungs­hil­fe mit der Pflan­zung. Es ist zudem möglich, Sammel­an­trä­ge zu stellen. Hier berät der zustän­di­ge Revier­lei­ter, die zustän­di­ge Revierleiterin.

Kontakt­da­ten der Revierleiter 

Revier 1, Langenenslingen,Johannes Hainzl, 0172 7359975

Revier 2,  Riedlin­gen, Berna­dette Jochum, 0172 7194235

Revier 3, Ertin­gen-Bussen, Armin Schle­gel, 0175 1804369

Revier 4, Feder­see, René Schmid, 0175 1804366

Revier 5, Risstal West, Philipp Glanz, 0173 1953907

Revier 6, Laupheim, Norbert Schick, 0172 7621938

Revier 7, Risstal Ost, Alexan­der Schmid, 0172 7621941

Revier 8, Ochsen­hau­sen, Claus Lukat, 0173 3062582

Revier 9, Iller-Rottal, Kevin Rees, 0173 3062932

Aktuel­le Infor­ma­tio­nen bietet der Newslet­ter des Kreis­forst­am­tes, der per E‑Mail an newsletter.kreisforstamt@biberach.de abonniert werden kann.