KONSTANZ — Friseu­re dürfen trotz Schlie­ßung weiter praktisch ausbil­den – Handwerks­kam­mer­prä­si­dent weist auf staat­li­che Ausbil­dungs­zu­schüs­se hin.

Über 1.000 Friseur­be­trie­be gibt es im Bezirk der Handwerks­kam­mer Konstanz, die aufgrund der aktuel­len Corona-Verord­nung geschlos­sen bleiben müssen. „Das ist eine schwie­ri­ge Situa­ti­on, die nach dem ersten Lockdown im Frühjahr die Branche erneut existen­zi­ell trifft – und damit auch die mehr als 300 Nachwuchs­fri­seu­rin­nen und ‑friseu­re, die in der Region ausge­bil­det werden“, sagt Werner Rottler, Präsi­dent der Handwerks­kam­mer Konstanz.

Einer der Betrof­fe­nen ist Angelo Sciamm­ac­ca, Obermeis­ter der Friseu­rin­nung Rottweil mit Salon in Villin­gen­dorf. Sciamm­ac­ca hat derzeit drei Auszu­bil­den­de, die er trotz Corona-Krise zu einem erfolg­rei­chen Abschluss bringen möchte. „Ohne Praxis geht das natür­lich nicht, daher üben unsere Auszu­bil­den­den auch im geschlos­se­nen Betrieb. Meistens geht das am Medium, ansons­ten können im Notfall auch Haushalts­mit­glie­der als Model­le heran­ge­zo­gen werden,“ erläu­tert der Friseur­meis­ter. Um die Praxis­ein­hei­ten zu entzer­ren, hat er einen Plan für die Auszu­bil­den­den aufge­stellt, die im Wechsel im Salon üben können. „Die Situa­ti­on ist gerade für die Auszu­bil­den­den, die vor den Prüfun­gen stehen, nicht einfach. Aber sie freuen sich, dass sie überhaupt etwas machen können,“ so Sciamm­ac­ca. Der Theorie­un­ter­richt an der Berufs­schu­le findet derzeit online statt.

Staat­li­che Hilfen zur Ausbil­dungs­ver­gü­tung oft nicht bekannt

Finan­zi­ell steht der Salon Angelo wie alle anderen Friseur­sa­lons vor großen Heraus­for­de­run­gen. „Für die Januar­hil­fen kann man noch keinen Antrag stellen und viele Kolle­gen warten noch auf die Auszah­lun­gen der Novem­ber- bzw. Dezem­ber­hil­fen,“ so der Unter­neh­mer. Die Verun­si­che­rung führe auch dazu, dass Friseu­re bei der Ausbil­dung zurück­hal­ten­der würden.

Für seine zwölf Mitar­bei­ter hat Sciamm­ac­ca Kurzar­beit angezeigt. Für Marie, seine Auszu­bil­den­de im ersten Lehrjahr, hat er zu Beginn des Ausbil­dungs­jah­res die Ausbil­dungs­prä­mie aus dem Bundes­pro­gramm „Ausbil­dungs­plät­ze sichern“ erhal­ten. Zusätz­lich hat er Anspruch auf Bundes­zu­schüs­se von 75 Prozent zur monat­li­chen Ausbil­dungs­ver­gü­tung für alle drei Auszubildenden.

„Viele Unter­neh­men wissen nichts von diesen Zuschüs­sen, die bei der Arbeits­agen­tur beantragt werden können“, merkt Kammer­prä­si­dent Rottler an. „Bisher haben bei uns ledig­lich zwanzig Betrie­be nach der Ausbil­dungs­be­schei­ni­gung gefragt, die für den Antrag auf Ausbil­dungs­ver­gü­tungs­zu­schuss notwen­dig ist. Das wundert uns, denn aufgrund der angeord­ne­ten Schlie­ßung steht dieser theore­tisch allen ausbil­den­den Friseur­sa­lons zu“, so Rottler.

Auch bundes­weit hält sich der Ansturm auf die Ausbil­dungs­zu­schüs­se nach Aussa­gen der Bundes­agen­tur für Arbeit in Grenzen. Der Handwerks­kam­mer ist es daher wichtig, verstärkt auf die Unter­stüt­zungs­mög­lich­keit hinzu­wei­sen. „Wir müssen alle ein Inter­es­se daran haben, dass wir auch in den kommen­den Jahren gut ausge­bil­de­te Fachkräf­te vorfin­den. Durch Corona darf es keinen massi­ven Ausbil­dungs­knick geben,“ sagt Werner Rottler.

Angelo Sciamm­ac­ca wird den Antrag auf Zuschuss zur Ausbil­dungs­ver­gü­tung jeden­falls die Tage in Angriff nehmen und hofft, dass seine Auszu­bil­den­den trotz der Widrig­kei­ten eine erfolg­rei­che Gesel­len­prü­fung ablegen können.

Infor­ma­tio­nen zum Zuschuss zur Ausbil­dungs­ver­gü­tung im Rahmen des Bundes­pro­gramms „Ausbil­dungs­plät­ze sichern“

Wenn ein Unter­neh­men aufgrund der Corona-Krise Kurzar­beit anzeigt, aber einen Arbeits­aus­fall bei den Auszu­bil­den­den vermei­det, kann es einen Zuschuss zur Ausbil­dungs­ver­gü­tung erhal­ten. Er beträgt 75 Prozent der Ausbil­dungs­ver­gü­tung und wird für jeden Monat gezahlt, in dem der Betrieb einen Arbeits­aus­fall von mindes­tens 50 Prozent angezeigt hat.

Anträ­ge können bis 30. Juni 2021 bei der zustän­di­gen Agentur für Arbeit gestellt werden. Die Antrags­un­ter­la­gen stehen auf der Websei­te Zuschuss zur Ausbil­dungs­ver­gü­tung zur Verfü­gung.: https://www.arbeitsagentur.de/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern/zuschuss-ausbildungsverguetung.

Die Handwerks­kam­mer infor­miert über den Zuschuss sowie über weite­re Hilfen im Rahmen des Bundes­pro­gramms „Ausbil­dungs­plät­ze sichern“ ausführ­lich unter www.hwk-konstanz.de/ausbildungsplaetze-sichern.