Landkreis Sigma­rin­gen — Das Landrats­amt Sigma­rin­gen stellt im Rahmen der regel­mä­ßi­gen Straßen­kon­trol­len immer wieder fest, dass die Sicht­fel­der einmün­den­der Straßen und Wege, außer­halb des öffent­li­chen Raumes, nicht im erfor­der­li­chen Umfang freige­hal­ten werden.

„Beispiels­wei­se wird es jetzt, wo der Mais höher wird, an manchen Kreuzung an einem Feld unüber­sicht­lich“, erklärt Franzis­ka Rumpel, Leite­rin des Fachbe­reichs Straßen­bau. „Grund­stücks­ei­gen­tü­mer müssen Pflan­zen, Zäune, Stapel, oder Haufen besei­ti­gen, wenn sie die Sicht behin­dern und damit die Verkehrs­si­cher­heit beein­träch­tigt ist.“ Denn bei schlech­ter Sicht an Aus- und Einfahr­ten kann es schnell zu Unfäl­len kommen.

Ein Verkehrs­teil­neh­mer sollte stehend an einer Einfahrt auf eine Straße, auf der 100 km/h erlaubt ist, 200 Meter in jede Richtung blicken können. Bei Tempo 70 km/h reduziert sich die erfor­der­li­che Sicht auf 110 Meter je Richtung. Das Landrats­amt bittet Grund­stücks­ei­gen­tü­mer dies zu beachten.

Für weite­re Fragen und Infor­ma­tio­nen stehen Ihnen die Straßen­meis­te­rei­en des Landrats­am­tes Sigma­rin­gen gerne zur Verfügung.

Straßen­meis­te­rei Bad Saulgau: 07581 / 50 87 — 0

Straßen­meis­te­rei Meßkirch: 07575 / 925 03 — 0

Straßen­meis­te­rei Sigma­rin­gen: 07571 / 7435 — 0