TUTTLINGEN — Die Zahl der mit dem Sars-CoV2-Virus Erkrank­ten im Landkreis Tuttlin­gen steigt weiter an. Es wird damit gerech­net, dass der 7‑Tage-Inzidenz­wert von 35 Infizier­ten pro 100.000 Einwoh­ner bald überschrit­ten wird. In der Stadt Tuttlin­gen wurden daher die dann notwen­di­gen Maßnah­men vorbe­rei­tet. Da vor allem priva­te Feier­lich­kei­ten Hotspots für Infek­tio­nen sind, dürfen dann priva­te Feiern im öffent­li­chen oder angemie­te­ten Raum mit maximal 50 Teilneh­mern statt­fin­den. In priva­ten Räumen dürften Feier­lich­kei­ten nur noch maximal 25 Teilneh­mer umfas­sen. Im öffent­li­chen Bereich würde dann auch das Tragen des Mund-Nasen-Schut­zes angeord­net, wenn der Mindest­ab­stand von 1,50 Meter nicht einge­hal­ten werden kann. Bereits jetzt gilt: Für priva­te Feiern werden städti­sche Räumlich­kei­ten ab sofort nicht mehr zur Verfü­gung gestellt.

Es war eine einzi­ge Hochzeit, die maßgeb­lich für einen Anstieg der Fallzah­len der mit dem Corona-Virus Infizier­ten gesorgt hat. Als maßgeb­li­che Größe gilt hierbei der 7‑Tage-Inzidenz­wert. Überschrei­tet dieser 35 Fälle pro 100.000 Einwoh­nern, werden in einer ersten Stufe zur Eindäm­mung des Infek­ti­ons­ge­sche­hens Maßnah­men angeord­net. Da der Landkreis Tuttlin­gen etwa 140.000 Einwoh­ner hat, sind hierfür circa 50 Fälle ausschlag­ge­bend. Da bei priva­ten Feiern keine Hygie­ne­kon­zep­te vorlie­gen müssen, kommt es dort zu erhöh­ter Kontakt­dich­te und Nähe zu anderen. Bei Veran­stal­tun­gen schreibt die Corona-Landes­ver­ord­nung stren­ge Hygie­ne­re­geln vor.

„Wir stehen mit dem Landrats­amt im engen Austausch“, berich­tet Tuttlin­gens OB Micha­el Beck. Wenn der maßgeb­li­che Grenz­wert überschrit­ten wird, werde die Allge­mein­ver­fü­gung erlas­sen. Auch das Tragen eines Mund-Nasen-Schut­zes im öffent­li­chen Bereich wird damit angeord­net, wenn die Mindest­ab­stän­de von 1,50 Meter nicht einge­hal­ten werden können. Dies beträ­fe insbe­son­de­re den Wochen­markt sowie die Fußgän­ger­zo­ne. Die Stadt wird, um die Entwick­lung weite­rer Hotspots darüber hinaus zu verhin­dern, ab sofort keine städti­schen Räumlich­kei­ten für priva­te Feiern mehr zur Verfü­gung stellen.