LAUPHEIM – Seit dem 16. Dezem­ber gilt in Baden-Württem­berg von 20 Uhr bis 5 Uhr eine Ausgangs­sper­re. So darf ab 20 Uhr die eigene Wohnung nur aus einem trifti­gen Grund, wie etwa die Ausübung einer beruf­li­chen Tätig­keit oder die Inanspruch­nah­me medizi­ni­scher und veteri­när­me­di­zi­ni­scher Leistun­gen, verlas­sen werden.

An Silves­ter gilt ebenso die regulä­re Ausgangs­sper­re, wodurch ein Aufent­halt nach 20 Uhr im öffent­li­chen Raum, ohne trifti­gen Grund, unter­sagt ist.