BIBERACH/LAUPHEIM — Seit Oktober letzten Jahres mussten Patien­ten aufgrund der anhal­tend hohen Inzidenz­wer­te weitge­hend auf Besuche am Kranken­bett verzich­ten. Mit dem Sinken der Zahlen im Landkreis Biber­ach unter die 100er-Marke wird ab Samstag, den 22. Mai 2021 das generel­le Besuchs­ver­bot nun vorsich­tig gelockert. So können auch an den Sana Klini­ken im Landkreis Biber­ach statio­nä­re Patien­ten wieder in einge­schränk­tem Umfang Besuche erhalten.

Entspre­chend der nun in Kraft getre­te­nen Änderung der Allge­mein­ver­fü­gung des Landes Baden-Württem­berg, die Besuchern das Betre­ten eines Kran-kenhau­ses bislang unter­sag­te, ist auch in den Sana Klini­ken im Landkreis Biber­ach an den Stand­or­ten Biber­ach und Laupheim eine erste Locke­rung des Besuchs­ver­bo­tes unter bestimm­ten Sicher­heits­vor­keh­run­gen vorge­se-hen. So dürfen Patien­ten ab dem Pfingst­wo­chen­en­de zwischen 11 und 17 Uhr einen Besucher pro Tag für eine Stunde empfan­gen. Voraus­set­zung da-für ist entwe­der der Nachweis eines vollstän­di­gen Impfschut­zes, das heißt, die zweite Impfung liegt länger als 14 Tage zurück, der Nachweis einer Co-vid-Erkran­kung in den letzten 6 Monaten oder ein negati­ver Antigen- bezie-hungs­wei­se PCR-Test. Dafür bietet das Testzen­trum am Biber­acher Klini­kum für Besucher von Montag bis Freitag zwischen 13 und 15 Uhr kosten­freie Antigen­tests an. Ein negati­ves Testergeb­nis ist 48 Stunden lang gültig.

Sowohl Besucher wie auch Patien­ten müssen während des Besuchs einen medizi­ni­schen Mund-Nasen-Schutz tragen und die gelten­den Abstands­re­ge-lungen beach­ten. Die Sana Klini­ken Landkreis Biber­ach bitten dahin­ge­hend alle Besucher, eine eigene Maske — in hygie­ni­schem Zustand — mitzu­brin­gen. COVID-19-positi­ve Patien­ten sowie COVID-19-Verdachts­fäl­le sind von die-sen Regelun­gen ausge­schlos­sen und dürfen aus Sicher­heits­grün­den weiter-hin keinen Besuch empfan­gen. Betre­ten werden können die Klini­ken aus-schließ­lich über den Haupt­ein­gang unter der Voraus­set­zung, dass der Besu-cher gesund ist und keine Sympto­me, wie etwa eine erhöh­te Tempe­ra­tur, Husten, Schnup­fen oder eine neu aufge­tre­te­ne Beein­träch­ti­gung des Ge-ruchs- und Geschmacks­sin­nes, aufweist. Daher erfolgt am Eingangs­be­reich eine Regis­trie­rung, im Rahmen derer ein Selbst­aus­kunfts­bo­gen zur Risiko-abschät­zung ausge­füllt wird.

Alle Infor­ma­tio­nen zu den Besuchs­re­ge­lun­gen sind online unter www.sana.de/biberach erhält­lich. Um Warte­zei­ten zu vermei­den, kann der Selbst­aus­kunfts­bo­gen bereits vorab auf der Website abgeru­fen, daheim ausge­füllt und mitge­bracht werden.