STUTTGART (dpa/lsw) — Landwir­te, die Photo­vol­ta­ik-Anlagen über ihren Feldern errich­ten wollen, haben im Südwes­ten bisher nicht von der Möglich­keit eines verein­fach­ten Geneh­mi­gungs­ver­fah­rens profi­tiert. Agri-Photo­vol­ta­ik könne zwar grund­sätz­lich als privi­le­gier­tes Bauvor­ha­ben im Außen­be­reich einge­stuft werden, sagte eine Spreche­rin des Umwelt­mi­nis­te­ri­ums in Stutt­gart. Bisher sei aber keine einzi­ge Anlage im Land über dieses verein­fach­te Verfah­ren geneh­migt worden, weil die Voraus­set­zun­gen für diese Einstu­fung nur schwer zu erfül­len seien. Die «relativ junge Techno­lo­gie» Agri-Photo­vol­ta­ik sei bei solchen älteren Geset­zen nicht mit einbe­zo­gen worden.

Um die Ziele beim Klima­schutz zu errei­chen, will das Land den Ausbau von Photo­vol­ta­ik auf Dächern und Flächen eigent­lich voran­trei­ben — auch auf landwirt­schaft­lich genutz­ten Feldern. Bisher gibt es im Südwes­ten nach Angaben des Umwelt­mi­nis­te­ri­ums aber nur auf drei Betrie­ben Agri-Photovoltaik.

Bei einem Forschungs­pro­jekt des Landes mit dem Fraun­ho­fer Insti­tut für Solare Energie­sys­te­me soll zudem bei fünf Versuchs­an­la­gen in Kress­bronn (Boden­see­kreis), in Ravens­burg, nahe Weins­berg (Landkreis Heilbronn), in Karls­ru­he und Oberkirch (Orten­au­kreis) bis zum Jahr 2024 beobach­tet werden, wie die Strom­erzeu­gung funktio­niert und wie sich die Anlagen auf den Obstbau auswir­ken. Durch das Forschungs­pro­jekt sollen dem Umwelt­mi­nis­te­ri­um zufol­ge auch Hemmnis­se beim Bau ermit­telt und besei­tigt werden.