BIBERACH – Der aktuell anhal­ten­de Lockdown schränkt die lokalen Einkaufs­mög­lich­kei­ten ein. Während insbe­son­de­re Lebens­mit­tel- und Droge­rie­märk­te vom Lockdown ausge­nom­men sind, mussten viele Einzel­händ­ler vor Weihnach­ten ihre Geschäf­te für ihre Kunden schließen.

Die Einzel­händ­ler zeigen sich etwas erleich­tert, dass die Landes­re­gie­rung Baden-Württem­berg mit dem Inkraft­tre­ten der neuen Corona-Verord­nung vom 11. Januar zumin­dest den „Click&Collect“-Service wieder erlaubt. Kunden haben nun die Möglich­keit, ihre zuvor telefo­nisch oder online bestell­te Ware beim jewei­li­gen Geschäft abzuho­len. Die Landes­re­gie­rung hatte vor Weihnach­ten Click&Collect verbo­ten, um lange Warte­schlan­gen und damit zusätz­li­chen Kontakt zu vermeiden.

Ein kleiner Licht­blick auch für die Biber­acher Händler­schaft. Viele Einzel­händ­ler nutzen diesen Service, auch wenn nicht mit großen Umsät­zen zu rechnen ist, können sie so zumin­dest einen Teil ihrer Waren verkau­fen und mit ihren Kunden den Kontakt halten. Erster Bürger­meis­ter Ralf Miller, zustän­dig u. a. für den Bereich Wirtschaft und Stadt­mar­ke­ting, macht deutlich, dass für Biber­ach eine attrak­ti­ve und leben­di­ge Innen­stadt mit einem gut sortier­ten und florie­ren­den Einzel­han­del wichtig ist. Damit dies auch nach dieser schwie­ri­gen Zeit so bleibt, sollte der lokale Einzel­han­del so gut es geht unter­stützt werden. Durch Click&Collect kann der Biber­acher „Heimvor­teil“ genutzt werden, gemäß dem Motto: Biber­ach – klein.stark.solidarisch.

Der anhal­ten­de Lockdown stellt auch die Gastro­no­mie vor eine schier unlös­ba­re Aufga­be. Viele Biber­acher Gastro­no­mie­be­trie­be bieten weiter­hin einen Abhol- oder Liefer­dienst an.