KONSTANZ (dpa/lsw) — Seine Ehefrau trennt sich endgül­tig von ihm und zieht aus. Das will ein 48-Jähri­ger laut Staats­an­walt­schaft nicht akzep­tie­ren. In einem Geschäft soll er sie erschos­sen haben. Nun begann der Prozess.

Im Prozess um die tödli­chen Schüs­se auf eine 44-Jähri­ge in einem Geschäft in Markdorf (Boden­see­kreis) hat deren Ehemann ein Geständ­nis abgelegt. In einer Einlas­sung, die sein Vertei­di­ger am Donners­tag zum Prozess­auf­takt vor dem Landge­richt Konstanz verlas, bestritt der 48-Jähri­ge jedoch, die Tat geplant zu haben. Die Staats­an­walt­schaft wirft ihm Mord, Verstoß gegen das Waffen­ge­setz und gefähr­li­che Körper­ver­let­zung vor.

Die Ankla­ge­be­hör­de geht davon aus, dass der Beschul­dig­te die Frau als seinen Besitz ansah und ihr deswe­gen das Lebens­recht absprach. Das Motiv sei, dass er die Trennung der Frau von ihm nicht habe akzep­tie­ren wollen. Das Paar hat drei gemein­sa­me Kinder.

Laut Ankla­ge fuhr der albani­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge am 21. Januar diesen Jahres mit einem Taxi zu dem Geschäft, in dem seine Frau in der Poststel­le arbei­te­te. Bei sich trug er demnach eine Schuss­waf­fe, für die er keine Erlaub­nis hatte. Damit soll er mehrfach auf die Frau geschos­sen haben — auch als sie bereits am Boden gelegen habe.

Die Filial­lei­te­rin habe versucht, ihm die Waffe abzuneh­men. Zu ihr soll er gesagt haben: «Jetzt hat sie das, was sie verdient hat.» Die Frau starb demnach am Tatort. Die Waffe soll der Angeklag­te vor Ort abgelegt haben und zum Taxi zurück­ge­gan­gen sein. Er habe sich zur Polizei fahren lassen, wo er festge­nom­men wurde. Bei der Tat soll er unter Alkohol­ein­fluss gestan­den haben.

Beim Prozess­auf­takt waren zahlrei­che Zeugen geladen. Die Filial­lei­te­rin des Geschäfts sagte unter Tränen aus. Bis zum Eintref­fen der Rettungs­kräf­te habe sie rund eine halbe Stunde versucht, die Frau zu reani­mie­ren. Schon vor der Tat habe diese ihr von der Ehe und Gewalt darin erzählt. Nach der endgül­ti­gen Trennung im Mai 2022 habe die Frau versucht, ihren Wohn- und Arbeits­ort geheim zu halten.

Doch auch in der Zeit vor der Tat war der Angeklag­te der Leite­rin zufol­ge an den Arbeits­platz der getrennt leben­den Ehefrau gekom­men. Die Filial­lei­te­rin habe ihn aus dem Geschäft beglei­tet. «Er hat gesagt, ich soll ihr sagen, er wird sie umbrin­gen», schil­der­te sie. Auch habe die Getöte­te ihr einmal gesagt, ihr Noch-Ehemann werde erst ruhen, wenn er sie umgebracht habe. Die Filial­lei­te­rin war per Video zugeschal­tet. Seit der Tat leide sie an einer posttrau­ma­ti­schen Belas­tungs­stö­rung, sagte sie. «Ich habe nicht gesehen, wie er reinge­kom­men ist. Das mache ich mir bis heute zum Vorwurf.» Dem Verfah­ren hat sie sich als Neben­klä­ge­rin angeschlossen.

Der Angeklag­te schil­der­te in seiner Einlas­sung, dass er die Waffe aus Selbst­schutz­grün­den wegen einer angedroh­ten Blutra­che mit einer anderen Familie in seinem Heimat­land Albani­en bei sich getra­gen habe. Er berich­te­te außer­dem von wechsel­sei­ti­ger Gewalt­tä­tig­keit in der Ehe. Auch Alkohol sei bei beiden ein Problem gewesen. Für seinen jüngs­ten Sohn habe er ein Umgangs­recht zugespro­chen bekom­men, seine Frau habe ihm den Jungen aber vorent­hal­ten. Darüber habe er mit ihr am Tattag sprechen wollen. Vor Ort sei er durch­ge­dreht. Heute bedaue­re er das Tatgeschehen.

Ein Urteil könnte im August gespro­chen werden.