BERLIN — Heute wurde der „Zwischen­be­richt Teilge­bie­te“ der Bundes­gesellschaft für Endla­ge­rung (BGE) im Rahmen der Suche nach einem atoma­ren Endla­ger veröf­fent­licht. Dieser Zwischen­be­richt beschließt die erste von insge­samt drei Phasen auf der Suche nach einem Stand­ort für ein siche­res Atom-Endla­ger in Deutsch­land. Grund­la­ge für die Auswei­sung der Teilge­bie­te sind die Daten der geolo­gi­schen Landes­äm­ter und der Bundes­an­stalt für Geo­wissen­schaften und Rohstof­fe (BGR), die aus Roh­stoff­erkundungen, Geother­mie­pro­jek­ten oder anderen geolo­gi­schen Erkundungs­arbeiten der Vergan­gen­heit stammen. In dieser frühen Phase des Verfah­rens kommt es allein auf die geolo­gi­sche Eignung poten­ti­el­ler Endla­ger­re­gio­nen an, d.h. es hat keine Relevanz, was an der Erdober­flä­che passiert. Fragen der Siedlungs­dich­te, Natur­schutz­ge­bie­te, Trink­was­ser­schutz­zo­nen, Über­schwemmungs­gebiete oder ähnli­ches spielen aber in einem nächs­ten Schritt natür­lich eine Rolle.

Der Zwischen­be­richt geht zurück auf das noch 2017 über­fraktionell (CDU/CSU, SPD, Bündnis 90 / Die Grünen) beschlos­se­ne Stand­ort­aus­wahl­ge­setz. Mit ihm hat der Deutsche Bundes­tag den zuvor in der sogenann­ten Endlager­kommission verein­bar­ten Konsens gesetz­lich umgesetzt und eine neue ergeb­nis­of­fe­ne und wissen­schafts­ba­sier­te Stand­ort­su­che einge­lei­tet. Bis zum Jahr 2031 soll ein Stand­ort benannt sein, an dem bis zum Jahr 2050 ein tiefen­geo­lo­gi­sches Endla­ger errich­tet werden soll, welches die bestmög­li­che Sicher­heit für die Endla­ge­rung der hochra­dio­ak­ti­ven Abfäl­le bietet.

„Mit diesem mehrstu­fi­gen Verfah­ren schaf­fen wir die größt­mögliche Trans­pa­renz, betei­li­gen gesell­schaft­li­che Gruppen und gehen neue Wege bei der Bürger­be­tei­li­gung“, so Gerster. Beispiels­wei­se wurde ein „Natio­na­les Begleit­gre­mi­um (NBG)“ geschaf­fen, das aus 16 Perso­nen besteht und die Vorgän­ge und Entschei­dun­gen der BGE überprüft und kontrol­liert. Die zwölf anerkann­ten Persön­lich­kei­ten des öffent­li­chen Lebens, sowie weite­re sechs zufäl­lig ausge­wähl­te Bürge­rin­nen und Bürger erhal­ten Einsicht in alle relevan­ten und themen­be­zo­ge­nen Akten und Unter­la­gen, um unabhän­gig und neutral das Verfah­ren beglei­ten zu können.

„Wichtigs­te Voraus­setzung war und ist aber die sogenann­te ‚Weiße Landkar­te‘, das heißt: keines – wirklich kein einzi­ges Gebiet – war von der Stand­ort­su­che ausge­nom­men. Nun ist immer noch mehr als die Hälfte (ca. 54 %) der bundes­deut­schen Flächen im Auswahl­ver­fah­ren. Es ist daher mehr als unver­ständlich und unsoli­da­risch, dass gerade das CSU-regier­te Bayern diesen politi­schen und gesell­schaft­li­chen Grund­kon­sens wieder in Frage stellt. Der ganze Stand­ort­aus­wahl­pro­zess steht und fällt damit, dass sich alle Betei­lig­ten bis zuletzt an diese Abmachung halten. Das gilt nicht nur für uns, sondern gerade auch für Minis­ter­prä­si­den­ten wie Markus Söder, die die Atomkraft immer geför­dert und vertei­digt haben. Mit dieser Einstel­lung erweist man sich außer­dem als offen­sicht­lich ungeeig­net, Verant­wor­tung für Gesamt­deutsch­land überneh­men zu können“, so Gerster.

„Ich war noch nie ein Freund der Atomkraft. Trotz­dem sind wir es unseren Kindern, Enkeln und vielen weite­ren nachfol­gen­den Genera­tio­nen schul­dig, verant­wor­tungs­voll mit dem radio­ak­ti­ven Müll umzuge­hen“, so der 49-jähri­ge Famili­en­va­ter. „Wenn man also von uns erwar­tet, dass nun alle 90 wissen­schaft­lich als poten­ti­ell geeig­net benann­ten Gebie­te, wie das Tonge­stein in unserer Region, weiter im Prüfver­fah­ren bleiben, dann muss das für alle 90 Gebie­te gelten – egal in welchem Bundes­land sie liegen“, so Gerster. „Sonst kann ich unmög­lich von den Menschen vor Ort hierfür Akzep­tanz erwar­ten. Und schon gar nicht dafür werben“, so Gerster.

Nach der Veröf­fent­li­chung des Zwischen­be­richts lädt das Bundes­amt für die Sicher­heit der nuklea­ren Entsor­gung (BASE) nun zu einer Fachkon­fe­renz Teilge­bie­te ein. Teilneh­men­de Perso­nen in der Fachkon­fe­renz werden Bürge­rin­nen und Bürger, Vertre­ter unserer Kommu­nen, gesell­schaft­li­cher Organi­sa­tio­nen sowie Wissen­schaft­le­rin­nen und Wissen­schaft­ler sein. Die Auftakt­ver­an­stal­tung zur Fachkon­fe­renz soll am 17./18. Oktober 2020 in Kassel statt­fin­den. Drei weite­re Beratungs­ter­mi­ne wurden für Febru­ar, April und Juni 2021 angekündigt.