Sollte wie in Bayern auch in anderen Bundes­län­dern eine FFP2-Masken­pflicht im Einzel­han­del kommen, darf sie aus Sicht des Handels­ver­bands Baden-Württem­berg nicht für Verkäu­fer gelten. Das sagte Haupt­ge­schäfts­füh­re­rin Sabine Hagmann der «Badischen Zeitung» aus Freiburg, der «Stutt­gar­ter Zeitung» und den «Stutt­gar­ter Nachrich­ten» (Diens­tag). «Unabhän­gig von der Verfüg­bar­keit der nötigen Anzahl der FFP2-Masken für einen tägli­chen Wechsel und der entspre­chen­den Kosten ist die körper­li­che Belas­tung enorm, die durch ein achtstün­di­ges Tragen entsteht», zitier­ten die Stutt­gar­ter Blätter Hagmann weiter.

Kanzle­rin Angela Merkel (CDU) und die Minis­ter­prä­si­den­ten der Länder wollen an diesem Diens­tag über weite­re Maßnah­men beraten, um die Corona­vi­rus-Ausbrei­tung stärker einzu­däm­men. Dazu gehören womög­lich Vorga­ben zum Tragen von FFP2-Masken in Bussen, Bahnen und Geschäf­ten. Solche Mund-Nasen-Schut­ze filtern mehr Parti­kel aus der Luft als herkömm­li­che Masken und gelten daher als sicherer.