LEUTKIRCH — Vom 18.11. bis 01.12.2020 finden zum zweiten Mal die Wahlen zum Jugend­ge­mein­de­rat in Leutkirch statt. Die Stadt­ver­wal­tung Leutkirch ruft junge Menschen auf, ihre Vertre­ter für den Jugend­ge­mein­de­rat selbst zu wählen.

Die Bewer­ber stehen fest, jetzt muss nur noch gewählt werden: Insge­samt 23 Kandi­da­ten und Kandi­da­tin­nen, davon allein sechs Jugend­ge­mein­de­rä­te aus der noch bestehen­den Amtszeit, haben sich aufstel­len lassen.

Wie läuft das ab? Wer kann wählen und kandi­die­ren? Antwor­ten auf diese und viele weite­re Fragen kann es leider in keiner öffent­li­chen Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung geben. Aufgrund der aktuel­len Situa­ti­on ist das nicht möglich. Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie deshalb unter www.leutkirch.de/jugendgemeinderat, oder direkt in den weiter­füh­ren­den Schulen, im Rathaus und im Jugendhaus.

Vorstel­lung Kandidaten

Alle Kandi­da­tin­nen und Kandi­da­ten werden sich in Form von Infopla­ka­ten in den Schulen, im Rathaus und auf der Website vorstel­len: Wer bin ich? Warum sollte ich gewählt werden? Warum möchte ich in den Jugendgemeinderat?

Die Rahmen­be­din­gun­gen eines Jugend­ge­mein­de­ra­tes sind an jene des Gemein­de­ra­tes angelehnt und stehen fest: Der Jugend­ge­mein­de­rat hat eine Geschäfts­ord­nung und ein freies Budget von zunächst 2.000 Euro. Der Rat wird aus 15 Mitglie­dern bestehen, eine Wahlpe­ri­ode dauert zwei Jahre. Die 15 gewähl­ten Vertre­ter bestim­men dann Sprecher und Schrift­füh­rer. Diese bilden dann den Vorstand, der an den öffent­li­chen und auch nicht­öf­fent­li­chen Gemein­de­rats­sit­zun­gen teilneh­men darf. Ähnlich wie Ortsvor­ste­her haben sie Rede- und Antrags­recht. Oberbür­ger­meis­ter Hans-Jörg Henle ist Vorsit­zen­der des Jugend­ge­mein­de­ra­tes, hat aber kein Stimm­recht, sondern wirkt beratend und ist unter anderem Binde­glied zum Gemeinderat.

Eine Jugend-Vertre­tung wird auch vom Gesetz befür­wor­tet und die Themen, die vom Jugend­ge­mein­de­rat behan­delt werden sollen, können die Mitglie­der selbst bestim­men. In der Gemein­de­ord­nung von Baden-Württem­berg heißt es: „Die Gemein­de soll Kinder und muss Jugend­li­che bei Planun­gen und Vorha­ben, die ihre Inter­es­se berüh­ren, in angemes­se­ner Weise berücksichtigen.“

Vom 18.11. bis 01.12.2020 wird in den weiter­füh­ren­den Leutkir­cher Schulen gewählt. Am 01.12. haben alle Jugend­li­che zudem die Möglich­keit im Rathaus ihren Vertre­ter zu wählen — bitte unbedingt den Ausweis hierfür mitbrin­gen. Eine eventu­el­le Brief­wahl, aufgrund der aktuel­len Lage, wird momen­tan noch abgesprochen.

Wahlbe­rech­tigt sind alle Jugend­li­chen im Alter von 13 bis 19 Jahren (zum Stich­tag am 01.12.2020) die in Leutkirch leben oder hier zur Schule gehen.