BIBERACH (dpa/lsw) — Von einem Hunde­zucht­be­trieb im Kreis Biber­ach vernach­läs­sig­te und von den Behör­den beschlag­nahm­te Hunde dürfen nun einen neuen Besit­zer bekom­men. Der Verwal­tungs­ge­richts­hof (VGH) Baden-Württem­berg habe die Ansprü­che der Tierhal­te­rin mit einer unanfecht­ba­ren Entschei­dung in einem Eilver­fah­ren abgelehnt, teilte das Landrats­amt Biber­ach am Mittwoch mit.

Das Kreis­ve­te­ri­när­amt hatte die 67 Hunde im August 2020 beschlag­nahmt, da sie in dem Betrieb den Angaben zufol­ge erheb­lich vernach­läs­sigt wurden. Gegen die Tierhal­te­rin wurde ein Hunde­hal­te- und Betreu­ungs­ver­bot erlas­sen. Weil sie sich dagegen wehrte, lande­te der Fall bis vor dem VGH. Dieser entschied nun, dass die Hunde an neue Besit­zer vermit­telt werden dürfen. Das Haupt­ver­fah­ren steht noch aus. Dort soll geklärt werden, wer für die angefal­le­nen Kosten für Unter­brin­gung und medizi­ni­sche Versor­gung der Hunde aufkom­men muss.

Die Tiere sind seit 2020 in verschie­de­nen Aufnah­me­ein­rich­tun­gen unter­ge­bracht und können nun ein neues Zuhau­se finden. Inter­es­sier­te können sich an das Kreis­ve­te­ri­när­amt wenden.