LANDKREIS BIBERACH — Landrats­amt, Sport­kreis, Blasmu­sik-Kreis­ver­band und der Kreis­ju­gend­ring wollen gemein­sam die Corona-Infek­ti­ons­ge­le­gen­hei­ten reduzie­ren. Hinter­grund sind die in den vergan­ge­nen Tagen stark gestie­ge­nen Infek­ti­ons­zah­len. Aktuell (Stand, 1. Oktober 2020, 12 Uhr) sind 70 Perso­nen im Landkreis mit dem Virus infiziert. Damit liegt der Sieben-Tage-Inzidenz­wert knapp unter 35. Annähernd 1.000 Menschen befin­den sich als Kontakt­per­so­nen in häusli­cher Quaran­tä­ne. Das Virus verbrei­tet sich derzeit insbe­son­de­re in der Alters­grup­pe der 15- bis 25-jähri­gen. Mit weite­ren Empfeh­lun­gen und Maßnah­men soll verhin­dert werden, dass das Virus auf Risiko­grup­pen und ältere Bevöl­ke­rungs­grup­pen übergreift.

Hygie­ne­kon­zep­te greifen — Vereins­ak­ti­vi­tä­ten in geschlos­se­nen Räumen reduzieren

„Es fanden in den vergan­ge­nen Tagen sehr gute, wertschät­zen­de Gesprä­che mit den Verant­wort­li­chen des Sport­krei­ses, des Blasmu­sik-Kreis­ver­ban­des und des Kreis­ju­gend­rings statt. Gemein­sam haben wir festge­stellt, dass die erarbei­te­ten Hygie­ne­kon­zep­te der Verei­ne hervor­ra­gend sind und greifen. Zum jetzi­gen Zeitpunkt sind keine Übertra­gun­gen inner­halb der Verei­ne bekannt. Wir alle wollen Vereins­ak­ti­vi­tä­ten ermög­li­chen und weite­rei­chen­de Einschnit­te in der Vereins­ar­beit vermei­den. Wir haben uns deshalb darauf verstän­digt, alle Verei­ne mögen sehr genau prüfen, ob bis zum 30. Oktober 2020 Vereins­ak­ti­vi­tä­ten in geschlos­se­nen Räumen auf ein Minimum reduziert werden können“, so Landrat Dr. Heiko Schmid, Erster Landes­be­am­ter Walter Holder­ried, Micha­el Ziesel als Vorsit­zen­der des Blasmu­sik-Kreis­ver­ban­des, Elisa­beth Strobel, Präsi­den­tin des Sport­krei­ses und Andre­as Heinzel als Vorsit­zen­der des Kreis­ju­gend­rings in einer gemein­sa­men Erklä­rung. Die Verei­ne werden gebeten, erneut zu prüfen, ob Sport‑, Übungs- und Vereins­ak­ti­vi­tä­ten in geschlos­se­nen Räumen notwen­dig seien bezie­hungs­wei­se Gruppen­grö­ßen auf Klein­grup­pen reduziert werden können. Für Chöre und Blasor­ches­ter wird empfoh­len, auf Gesamt­pro­ben zu verzich­ten und auf Regis­ter­pro­ben oder Proben in Klein­grup­pen bis 20 Perso­nen auszu­wei­chen. Diese Empfeh­lung gelte zunächst bis 30. Oktober 2020. Man wolle dann wieder gemein­sam analy­sie­ren, ob mit diesen Maßnah­men die Anste­ckungs- und Inzidenz­zah­len gesun­ken sind.

Sensi­bi­li­sie­rung der Schulen 

In einem aktuel­len Schrei­ben des Gesund­heits­am­tes werden über das Staat­li­che Schul­amt die Schulen gebeten, jugend­li­che Schüle­rin­nen und Schüler und junge erwach­se­ne Schüle­rin­nen und Schüler nachdrück­lich zu sensi­bi­li­sie­ren, dass sie beson­ders sorgfäl­tig die Abstands- und Hygie­ne­re­geln einhal­ten. Bis nach den Herbst­fe­ri­en sind priva­te Kontak­te (v. a. bezogen auf Gruppen­kon­tak­te) freiwil­lig möglichst einzuschränken.

Kontakt­per­so­nen

Neben den gestie­ge­nen Infek­ti­ons­zah­len gibt es einen weite­ren Grund für diese Empfeh­lun­gen. Unabhän­gig von den Regelun­gen in den Corona-Verord­nun­gen und der Umset­zung von Hygie­ne­kon­zep­ten ermit­telt das Gesund­heits­amt Perso­nen als Kontakt­per­so­nen, wenn sie mit einem Infizier­ten Kontakt hatten und sich mögli­cher­wei­se länge­re Zeit im selben Raum aufge­hal­ten haben. Für die Einstu­fung als enge oder weniger enge Kontakt­per­son werden die Empfeh­lun­gen des Robert-Koch-Insti­tuts (RKI) als Grund­la­ge genom­men. Als enge Kontakt­per­son wird dieje­ni­ge einge­stuft, die zu einer infizier­ten Person ohne Schutz länger als 15 Minuten und weniger als 1,5 Meter Abstand gehal­ten hat. Hier ist eine Anste­ckung durch Tröpf­chen­in­fek­ti­on möglich.

Nach den neuen Empfeh­lun­gen des RKI, die der mögli­chen Aerosol­über­tra­gung Rechnung tragen, kann auch jemand als enge Kontakt­per­son einge­stuft werden, die sich mit einem Infizier­ten länger als 30 Minuten in einem geschlos­se­nen Raum aufge­hal­ten hat. Dies entschei­det das Gesund­heits­amt abhän­gig von weite­ren Gegeben­hei­ten im Einzel­fall wie beispiels­wei­se der Anzahl der Infizier­ten im Raum, der Tätig­keit oder der Raumgrö­ße. Enge Kontakt­per­so­nen müssen 14 Tage Quaran­tä­ne ab dem letzten Kontakt einhal­ten. Auch weniger enge Kontakt­per­so­nen sind angehal­ten, ihre sozia­len Kontak­te für 14 Tage einzu­schrän­ken. Die Corona­ver­ord­nung legt zudem viele Berei­che fest, in die Perso­nen, die Kontakt zu Infizier­ten hatten, keinen Zutritt haben.

Enge Kontakt­per­so­nen haben die Möglich­keit, einen Abstrich auf das Corona­vi­rus durch­füh­ren zu lassen. So will man schnell einen Zwischen­stand haben und um ggf. weite­re Infekt­ket­ten zu entde­cken. Die Quaran­tä­ne verkürzt sich nach den derzei­ti­gen Vorga­ben durch ein negati­ves Ergeb­nis jedoch nicht. „Wenn die Zahl der infizier­ten Perso­nen in einer bestimm­ten Bevöl­ke­rungs­grup­pe oder Region ansteigt, erhöht sich dadurch auch die Wahrschein­lich­keit, dass eine ganze Gruppe oder Schul­klas­se in Quaran­tä­ne geschickt werden muss, wenn sich heraus­stellt dass eine infizier­te Person länger im Raum war. Sobald das Infek­ti­ons­ge­sche­hen weniger wird, sinkt auch das Risiko dafür.“, erläu­tert Dr. Monika Spannenkrebs.

„Die erwei­ter­ten Empfeh­lun­gen des RKI können demnach sehr schnell dazu führen, dass eine gesam­te Mannschaft, eine gesam­te Kapel­le, ein Chor oder eine gesam­te Schul­klas­se in Quaran­tä­ne muss. Das wollen wir vermei­den bezie­hungs­wei­se das Risiko so gering wie möglich halten“, waren sich die Verbands­ver­tre­ter mit dem Landrats­amt einig.

Buden­be­trieb in Mieting­en, Schwen­di und Laupheim untersagt

In Abspra­che mit dem Landrats­amt Biber­ach haben sich die Gemein­den Mieting­en, Schwen­di und die Stadt Laupheim entschlos­sen, den Buden­be­trieb in ihren Kommu­nen bis einschließ­lich 30. Oktober 2020 zu unter­sa­gen. Grund dafür ist das erhöh­te Infek­ti­ons­ge­sche­hen in der Alters­grup­pe Jugend­li­cher und junger Erwach­se­ner in dieser Region. Sie besuchen üblicher­wei­se auch die Buden. Der Koordi­nie­rungs­stab im Landrats­amt hat die Polizei gebeten, die Unter­sa­gun­gen zu überwachen.