LANDKREIS BIBERACH — Landratsamt, Sportkreis, Blasmusik-Kreisverband und der Kreisjugendring wollen gemeinsam die Corona-Infektionsgelegenheiten reduzieren. Hintergrund sind die in den vergangenen Tagen stark gestiegenen Infektionszahlen. Aktuell (Stand, 1. Oktober 2020, 12 Uhr) sind 70 Personen im Landkreis mit dem Virus infiziert. Damit liegt der Sieben-Tage-Inzidenzwert knapp unter 35. Annähernd 1.000 Menschen befinden sich als Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne. Das Virus verbreitet sich derzeit insbesondere in der Altersgruppe der 15- bis 25-jährigen. Mit weiteren Empfehlungen und Maßnahmen soll verhindert werden, dass das Virus auf Risikogruppen und ältere Bevölkerungsgruppen übergreift.
Hygienekonzepte greifen — Vereinsaktivitäten in geschlossenen Räumen reduzieren
„Es fanden in den vergangenen Tagen sehr gute, wertschätzende Gespräche mit den Verantwortlichen des Sportkreises, des Blasmusik-Kreisverbandes und des Kreisjugendrings statt. Gemeinsam haben wir festgestellt, dass die erarbeiteten Hygienekonzepte der Vereine hervorragend sind und greifen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine Übertragungen innerhalb der Vereine bekannt. Wir alle wollen Vereinsaktivitäten ermöglichen und weitereichende Einschnitte in der Vereinsarbeit vermeiden. Wir haben uns deshalb darauf verständigt, alle Vereine mögen sehr genau prüfen, ob bis zum 30. Oktober 2020 Vereinsaktivitäten in geschlossenen Räumen auf ein Minimum reduziert werden können“, so Landrat Dr. Heiko Schmid, Erster Landesbeamter Walter Holderried, Michael Ziesel als Vorsitzender des Blasmusik-Kreisverbandes, Elisabeth Strobel, Präsidentin des Sportkreises und Andreas Heinzel als Vorsitzender des Kreisjugendrings in einer gemeinsamen Erklärung. Die Vereine werden gebeten, erneut zu prüfen, ob Sport‑, Übungs- und Vereinsaktivitäten in geschlossenen Räumen notwendig seien beziehungsweise Gruppengrößen auf Kleingruppen reduziert werden können. Für Chöre und Blasorchester wird empfohlen, auf Gesamtproben zu verzichten und auf Registerproben oder Proben in Kleingruppen bis 20 Personen auszuweichen. Diese Empfehlung gelte zunächst bis 30. Oktober 2020. Man wolle dann wieder gemeinsam analysieren, ob mit diesen Maßnahmen die Ansteckungs- und Inzidenzzahlen gesunken sind.
Sensibilisierung der Schulen
In einem aktuellen Schreiben des Gesundheitsamtes werden über das Staatliche Schulamt die Schulen gebeten, jugendliche Schülerinnen und Schüler und junge erwachsene Schülerinnen und Schüler nachdrücklich zu sensibilisieren, dass sie besonders sorgfältig die Abstands- und Hygieneregeln einhalten. Bis nach den Herbstferien sind private Kontakte (v. a. bezogen auf Gruppenkontakte) freiwillig möglichst einzuschränken.
Kontaktpersonen
Neben den gestiegenen Infektionszahlen gibt es einen weiteren Grund für diese Empfehlungen. Unabhängig von den Regelungen in den Corona-Verordnungen und der Umsetzung von Hygienekonzepten ermittelt das Gesundheitsamt Personen als Kontaktpersonen, wenn sie mit einem Infizierten Kontakt hatten und sich möglicherweise längere Zeit im selben Raum aufgehalten haben. Für die Einstufung als enge oder weniger enge Kontaktperson werden die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) als Grundlage genommen. Als enge Kontaktperson wird diejenige eingestuft, die zu einer infizierten Person ohne Schutz länger als 15 Minuten und weniger als 1,5 Meter Abstand gehalten hat. Hier ist eine Ansteckung durch Tröpfcheninfektion möglich.
Nach den neuen Empfehlungen des RKI, die der möglichen Aerosolübertragung Rechnung tragen, kann auch jemand als enge Kontaktperson eingestuft werden, die sich mit einem Infizierten länger als 30 Minuten in einem geschlossenen Raum aufgehalten hat. Dies entscheidet das Gesundheitsamt abhängig von weiteren Gegebenheiten im Einzelfall wie beispielsweise der Anzahl der Infizierten im Raum, der Tätigkeit oder der Raumgröße. Enge Kontaktpersonen müssen 14 Tage Quarantäne ab dem letzten Kontakt einhalten. Auch weniger enge Kontaktpersonen sind angehalten, ihre sozialen Kontakte für 14 Tage einzuschränken. Die Coronaverordnung legt zudem viele Bereiche fest, in die Personen, die Kontakt zu Infizierten hatten, keinen Zutritt haben.
Enge Kontaktpersonen haben die Möglichkeit, einen Abstrich auf das Coronavirus durchführen zu lassen. So will man schnell einen Zwischenstand haben und um ggf. weitere Infektketten zu entdecken. Die Quarantäne verkürzt sich nach den derzeitigen Vorgaben durch ein negatives Ergebnis jedoch nicht. „Wenn die Zahl der infizierten Personen in einer bestimmten Bevölkerungsgruppe oder Region ansteigt, erhöht sich dadurch auch die Wahrscheinlichkeit, dass eine ganze Gruppe oder Schulklasse in Quarantäne geschickt werden muss, wenn sich herausstellt dass eine infizierte Person länger im Raum war. Sobald das Infektionsgeschehen weniger wird, sinkt auch das Risiko dafür.“, erläutert Dr. Monika Spannenkrebs.
„Die erweiterten Empfehlungen des RKI können demnach sehr schnell dazu führen, dass eine gesamte Mannschaft, eine gesamte Kapelle, ein Chor oder eine gesamte Schulklasse in Quarantäne muss. Das wollen wir vermeiden beziehungsweise das Risiko so gering wie möglich halten“, waren sich die Verbandsvertreter mit dem Landratsamt einig.
Budenbetrieb in Mietingen, Schwendi und Laupheim untersagt
In Absprache mit dem Landratsamt Biberach haben sich die Gemeinden Mietingen, Schwendi und die Stadt Laupheim entschlossen, den Budenbetrieb in ihren Kommunen bis einschließlich 30. Oktober 2020 zu untersagen. Grund dafür ist das erhöhte Infektionsgeschehen in der Altersgruppe Jugendlicher und junger Erwachsener in dieser Region. Sie besuchen üblicherweise auch die Buden. Der Koordinierungsstab im Landratsamt hat die Polizei gebeten, die Untersagungen zu überwachen.