BERLIN (dpa) — Die Digita­li­sie­rung im Gesund­heits­sek­tor kommt in Deutsch­land nur schlep­pend voran. Bei elektro­ni­schen Rezep­ten ist jetzt ein wichti­ger Schritt in Sicht, wie der Minis­ter sagt. Es gibt aber offene Fragen.

Elektro­ni­sche Rezep­te sollen nach Angaben von Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter Karl Lauter­bach bald auf breiter Front und mit einem neuen Weg zum Einlö­sen möglich sein.

«Zum 1. Juli 2023 können Patien­ten das erste Mal das E‑Rezept in den Apothe­ken ganz einfach mit ihrer Versi­cher­ten­kar­te abrufen», sagte der SPD-Politi­ker dem Redak­ti­ons­netz­werk Deutsch­land (Diens­tag). Bis Ende Juli würden voraus­sicht­lich 80 Prozent der Apothe­ken an das System angeschlos­sen sein. Das E‑Rezept sei so «endlich alltags­taug­lich». Die Kassen­ärzt­li­che Bundes­ver­ei­ni­gung warnte vor falschen Erwartungen.

Lauter­bach erläu­ter­te: «Wenn die Patien­ten ihre Versi­cher­ten­kar­te in den Apothe­ken in die Lesege­rä­te einste­cken, liegt das E‑Rezept dann bereits in der Daten­bank vor. Es geht jetzt mit der Digita­li­sie­rung los.» Ein bundes­wei­ter Start auf breiter Front hatte sich mehrfach verzögert.

Zuletzt waren im Herbst in der einzi­gen Pilot­re­gi­on Westfa­len-Lippe weite­re Schrit­te auf Eis gelegt worden. Technisch können Patien­ten vorerst statt des gewohn­ten rosa Zettels einen Code für eine Smart­phone-App bekom­men, um Medika­men­te in Apothe­ken abzuho­len. Möglich ist auch, einen Code ausge­druckt zu bekommen.

Kassen­ärzt­li­che Bundes­ver­ei­ni­gung zeigt sich skeptisch

Die Kassen­ärzt­li­che Bundes­ver­ei­ni­gung beton­te, derzeit seien die Details noch unklar, wie das E‑Rezept in Verbin­dung mit der elektro­ni­schen Gesund­heits­kar­te einge­löst werden könne. Daher sei die Kommu­ni­ka­ti­on seitens des Minis­ters «unglück­lich», da der Eindruck erweckt werde, ab 1. Juli könne bundes­weit in allen Arztpra­xen das E‑Rezept ausge­stellt werden.

Beim Deutschen Apothe­ker­ver­band hieß es, alle Apothe­ken seien bereits seit 1. Septem­ber 2022 an das E‑Rezept-System angebun­den und technisch in der Lage, E‑Rezepte zu empfan­gen — ausge­druckt oder über die App. Auch bei dem vorge­se­he­nen neuen Einlö­se­weg, bei dem man die Gesund­heits­kar­te in der Apothe­ke in ein Lesege­rät steckt, seien die Apothe­ken sehr weit. Inner­halb des Monats Juli würden voraus­sicht­lich alle Apothe­ken dies anbie­ten können. Fraglich sei aber, ob die Ärzte diese neue, digita­le Verord­nungs­va­ri­an­te dann auch nutzen würden.

Keine E‑Rezepte auf der Versi­cher­ten­kar­te gespeichert

Das Minis­te­ri­um erläu­ter­te auf Anfra­ge, die E‑Rezepte würden auf einem zentra­len Server (E‑Rezept-Fachdienst) in der geschütz­ten Daten­au­to­bahn des Gesund­heits­we­sens gespei­chert. Beim Einste­cken der Versi­cher­ten­kar­te werde die Apothe­ke autori­siert, E‑Rezepte des jewei­li­gen Versi­cher­ten von dort abzuru­fen und einzu­lö­sen. Eine Geheim­zahl (PIN) muss dafür nicht einge­ge­ben werden. Es würden keine E‑Rezepte auf der Versi­cher­ten­kar­te gespei­chert, bei den Karten seien daher auch keine techni­schen Anpas­sun­gen notwen­dig. Die Möglich­kei­ten per E‑Rezept-App oder Papier­aus­druck könnten auch weiter genutzt werden — so seien mehr als zwei Millio­nen E‑Rezepte einge­löst worden.