BERLIN (dpa) — Der Deutsche Mieter­bund ist in Sorge. Der Grund: Das Heizungs­ge­setz könnte Mieter finan­zi­ell überfor­dern, wenn die Politik nicht gegensteuert.

Der Deutsche Mieter­bund warnt beim Heizungs­ge­setz zum Austausch alter Öl- und Gashei­zun­gen vor einer finan­zi­el­len Überfor­de­rung für Miete­rin­nen und Mieter. Auf diese kämen «nach aktuel­lem Stand» hohe Mietstei­ge­run­gen zu, teilte Mieter­bund-Bundes­di­rek­to­rin Melanie Weber-Moritz am Freitag mit. Nach aktuel­lem Recht könnten Vermie­te­rin­nen und Vermie­ter die Kosten des Heizungs­um­baus auf die Miete umlegen und diese um acht Prozent der aufge­wen­de­ten Inves­ti­ti­ons­kos­ten dauer­haft erhöhen — bei Einhal­tung von Kappungs­gren­zen in Höhe von zwei bis drei Euro pro Quadrat­me­ter, so der Mieterbund.

Der Einwand der wirtschaft­li­chen Härte, den Miete­rin­nen und Mieter üblicher­wei­se bei Mietstei­ge­run­gen anbrin­gen könnten, gelte in diesem Fall nicht, weil die Vermie­ter dann gesetz­lich zur Moder­ni­sie­rung verpflich­tet seien. «Der Gesetz­ge­bungs­pro­zess muss daher unbedingt durch mietrecht­li­che Refor­men beglei­tet werden, um das Gesetz sozial­ver­träg­lich zu gestal­ten», forder­te Weber-Moritz. Mögli­che Förder­mit­tel des Bundes für die Heizungs­sa­nie­rung würden nicht in Anspruch genom­men, weil da Vermie­te­rin­nen und Vermie­ter diese von den umleg­ba­ren Kosten abzie­hen müssten.

Nach dem vom Bundes­ka­bi­nett beschlos­se­nen Entwurf des Geset­zes soll von 2024 an möglichst jede neu einge­bau­te Heizung zu 65 Prozent mit erneu­er­ba­ren Energien betrie­ben werden. Das soll für alle Eigen­tü­mer unter 80 Jahre gelten. Bestehen­de Öl- und Gashei­zun­gen können weiter betrie­ben werden, kaput­te Heizun­gen dürfen repariert werden. So soll der Abschied von Gas- und Ölhei­zun­gen einge­läu­tet werden. Förder­pro­gram­me und weite­re Härte­fall­re­geln sind geplant, aller­dings im Entwurf nicht konkret enthalten.