BERLIN (dpa) — Ein Mindest­lohn von 12 Euro — so hat es Olaf Scholz verspro­chen, und so soll es umgesetzt werden. Auch ein anderer Beschluss soll zeitgleich erfol­gen. Am Gesamt­pa­ket gibt es Kritik.

Die Ampel­ko­ali­ti­on im Bundes­tag will am Freitag die verspro­che­ne Erhöhung des Mindest­lohns auf 12 Euro beschlie­ßen. Den Abgeord­ne­ten liegt dazu ein Gesetz­ent­wurf von Arbeits­mi­nis­ter Huber­tus Heil vor. Die Erhöhung der Lohnun­ter­gren­ze ist zum 1. Oktober geplant.

Der Gesetz­ent­wurf geht von etwa 6,2 Millio­nen Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer mit einem Stunden­lohn unter 12 Euro aus. Frauen sowie Menschen in Ostdeutsch­land sollen überpro­por­tio­nal von der Anhebung profitieren.

Unter­schied­li­che Reaktionen

Die Mindest­lohn­er­hö­hung war ein Kernver­spre­chen von Bundes­kanz­ler Olaf Scholz im SPD-Wahlkampf. Vorge­se­hen ist zugleich, die Grenze für Minijobs von 450 auf 520 Euro anzuhe­ben. Dies ist vor allem aus Sicht der FDP für mehr als sechs Millio­nen Minijob­ber positiv.

Die Reaktio­nen auf die Geset­zes­plä­ne waren unter­schied­lich ausge­fal­len. Der Arbeit­ge­ber­ver­band BDA kriti­sier­te, die Politik breche die Zusage, dass die Mindest­lohn­kom­mis­si­on die Lohngren­ze festle­ge. In diesem Gremi­um bestim­men Arbeit­ge­ber und Gewerk­schaf­ten norma­ler­wei­se die Erhöhungs­schrit­te. Die Kommis­si­on soll laut Gesetz erst nach der außer­plan­mä­ßi­gen Erhöhung wieder zustän­dig werden.

Der Deutsche Gewerk­schafts­bund kriti­sier­te, dass die Minijob­gren­ze ausge­wei­tet werden soll. Millio­nen Beschäf­tig­te seien weiter nicht sozial­ver­si­chert. Die Unions­frak­ti­on kündig­te an, sich bei der Abstim­mung zu enthal­ten. «Ich finde es richtig, dass der Mindest­lohn auf 12 Euro steigt», sagte der stell­ver­tre­ten­de Frakti­ons­chef Alexan­der Dobrindt der «Augsbur­ger Allge­mei­nen» laut Vorab­mel­dung. «Die Verknüp­fung mit neuen, unnöti­gen bürokra­ti­schen Anfor­de­run­gen an die Wirtschaft, etwa ausufern­den Dokumen­ta­ti­ons­pflich­ten, ist aber falsch.»

Die angekün­dig­te Enthal­tung der Unions­frak­ti­on kriti­sier­te der DGB in der «Neuen Osnabrü­cker Zeitung» als «Schlin­ger­kurs»: «Mit wehen­den Fahnen pro 12 Euro ist die Union in Schles­wig-Holstein und in Nordrhein-Westfa­len in die Wahlkämp­fe gezogen, doch bei der entschei­den­den Abstim­mung im Bundes­tag will man sich nun enthal­ten», sagte DGB-Vorstands­mit­glied Stefan Körzell der Zeitung. «Ich hoffe, die Wähle­rin­nen und Wähler merken sich das.»

12 Euro für Mindest­grund­si­che­rung nach 45 Arbeitsjahren

Der Bundes­re­gie­rung zufol­ge wären ohne Grund­ren­ten­zu­schlag derzeit mehr als 12 Euro Stunden­lohn nötig, um nach 45 Arbeits­jah­ren oberhalb der Grund­si­che­rung zu landen. Nötig dafür wäre ein Stunden­lohn von 12,97 Euro, heißt es in der Antwort auf eine Anfra­ge der AfD-Frakti­on, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Ausge­gan­gen wird dabei von einer Vollzeit­ar­beit mit 38,5 Arbeits­stun­den pro Woche. Unter Berück­sich­ti­gung der Grund­ren­te wäre rechne­risch ein Stunden­lohn von 7,72 Euro notwendig.

Der AfD-Abgeord­ne­te Jürgen Pohl, der die Frage gestellt hatte, sagte dazu der dpa, das «populä­re Mindest­lohn-Wahlge­schenk der Ampel» halte nicht, was es verspre­che. Auch 12 Euro schütz­ten nicht vor Armut im Alter.