TUTTLINGEN — Erneut ist am Diens­tag eine Frau Opfer der Whats­App-Masche geworden. 

Die 80-Jähri­ge erhielt zunächst eine Nachricht von einer ihr unbekann­ten Nummer. Der Absen­der gab sich als Sohn aus, der eine neue Handy­num­mer habe. In weite­ren Textnach­rich­ten bitten die Betrü­ger um die Übersen­dung von Bildern des Sohnes mit der 80-jähri­gen Frau und täusch­ten eine finan­zi­el­le Notla­ge des Sohnes vor. In der Folge schick­ten die Betrü­ger der Frau Konto­da­ten mit der Bitte, Rechnun­gen für sie zu beglei­chen. So von den perfi­den Absen­dern getäuscht, tätig­te die 80-Jähri­ge zwei Echtzeit­über­wei­sun­gen in Höhe eines vierstel­li­gen Geldbe­trags auf die in den Nachrich­ten genann­te Bankver­bin­dung und damit auf das Konto der Telefonbetrüger.

Eine Möglich­keit, sich vor diesen Betrugs­ma­schen zu schüt­zen, ist die Verein­ba­rung eines Kennworts mit den Famili­en­an­ge­hö­ri­gen. Bei Erhalt einer Nachricht oder eines Anrufs mit der Bitte um Geld wird das verein­bar­te Kennwort abgefragt und der Absen­der kann sich damit bestä­ti­gen, oder aber der Betrug fliegt auf, bevor Zahlun­gen getätigt worden sind.

Im Rahmen der Präven­ti­ons­ar­beit der Polizei werden Infor­ma­tio­nen zum Schutz vor diver­sen Betrugs­ma­schen durch die Polizei­li­che Krimi­nal­prä­ven­ti­on des Bundes und der Länder im Inter­net bereit­ge­stellt und sind dort unter dem Link www.polizei-beratung.de abrufbar.