LANDKREIS BIBERACH — Mit Wirkung vom heuti­gen Donners­tag (11. Febru­ar 2021) hat die Landes­re­gie­rung die landes­wei­ten Ausgang­be­schrän­kun­gen aufge­ho­ben. Damit setzt das Land das Urteil des Verwal­tungs­ge­richts­hofs Mannheim vom 8. Febru­ar 2021 um. Gleich­zei­tig wurden die Gesund­heits­äm­ter der Landkrei­se über einen Erlass angewie­sen, eine Ausgangs­be­schrän­kung für die Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr unter gewis­sen Voraus­set­zun­gen per Allge­mein­ver­fü­gung umzuset­zen. Der Aufent­halt außer­halb der Wohnung oder sonsti­gen Unter­kunft ist in der Zeit nur bei Vorlie­gen trifti­ger Gründe gestattet.

Folgen­de Voraus­set­zun­gen müssen demnach im Landkreis gegeben sein:

• In einem Stadt- oder Landkreis wurde der Sieben-Tages-Inzidenz­wert von 50 Neuin­fek­tio­nen mit dem Corona­vi­rus je 100.000 Einwoh­ner mindes­tens in den letzten sieben Tagen in Folge überschritten,
• es besteht bei Berück­sich­ti­gung aller bisher getrof­fe­nen anderen Schutz­maß­nah­men eine erheb­li­che Gefähr­dung der wirksa­men Eindäm­mung der Verbrei­tung des Corona­vi­rus und
• es liegt ein diffu­ses Infek­ti­ons­ge­sche­hen vor.

Die Voraus­set­zun­gen für den Landkreis Biber­ach sind momen­tan gegeben. Dr. Monika Spannen­krebs, Leite­rin des Gesund­heits­am­tes dazu: „Wir haben im Landkreis Biber­ach immer noch eine Sieben-Tage-Inzidenz von über 70. Dabei beobach­ten wir, dass sich die Zahlen nicht auf größe­re Ausbruchs­ge­sche­hen in Einrich­tun­gen zurück­füh­ren lassen, sondern es sich größten­teils um Infek­ti­ons­ket­ten in allen Lebens­wel­ten handelt. Dementspre­chend handelt es sich im Landkreis um ein diffu­ses Infek­ti­ons­ge­sche­hen“. Das Landrats­amt hat deshalb am Donners­tag, 11. Febru­ar 2021 die Allge­mein­ver­fü­gung erlas­sen und veröf­fent­licht. „Die aktuel­le Lage im Landkreis lässt uns momen­tan leider keine andere Möglich­keit, als die Allge­mein­ver­fü­gung für nächt­li­che Ausgangs­be­schrän­kun­gen zu erlas­sen. Wir haben das heute Vormit­tag auch bereits in einer Video­kon­fe­renz mit den Bürger­meis­te­rin­nen und Bürger­meis­tern bespro­chen und abgestimmt. Wir hoffen, dass wir mithil­fe der nächt­li­chen Ausgangs­be­schrän­kung die Inzidenz in den kommen­den Tagen und Wochen weiter senken können. Ich kann Sie daher nur alle bitten, halten Sie sich an die gelten­den Regeln.“, appel­liert Landrat Dr. Heiko Schmid. 

Die Allge­mein­ver­fü­gung gilt im Landkreis Biber­ach ab Freitag, 12. Febru­ar, 0 Uhr. Sie wurde vorerst bis 21. Febru­ar 2021 befris­tet. Sobald der 7‑Tages-Inzidenz­wert mindes­tens drei Tage in Folge unter 50/100.000 Einwoh­nern liegt, ist die Allge­mein­ver­fü­gung wieder aufzu­he­ben. Für die Feststel­lung des Überschrei­tens der Inzidenz von 50/100.000 Einwoh­nern ist der Lagebe­richt des Landes­ge­sund­heits­am­tes zugrun­de zu legen.

Der genaue Wortlaut der Allge­mein­ver­fü­gung ist unter www.biberach.de abrufbar.