BIBERACH — Das Kreis­ge­sund­heits­amt des Landrats­am­tes Biber­ach hat heute, 14. Januar 2022, festge­stellt, dass die 7‑Tage-Inzidenz (pro 100.000 Einwoh­ner) im Landkreis Biber­ach am zweiten Tag in Folge über 500 liegt. Daher treten im Landkreis in der Nacht von Freitag auf Samstag, 15. Januar 2022, 0 Uhr, die nächt­li­chen Ausgangs­be­schrän­kun­gen für nicht-immuni­sier­te Perso­nen wieder in Kraft.

Nicht-immuni­sier­ten Perso­nen ist der Aufent­halt außer­halb der Wohnung oder der sonsti­gen Unter­kunft zwischen 21 und 5 Uhr nur aus trifti­gen Gründen gestat­tet. Trifti­ge Gründe sind beispiels­wei­se die Ausübung beruf­li­cher Tätig­kei­ten, einschließ­lich der Teilnah­me ehren­amt­lich tätiger Perso­nen an Übungen und Einsät­zen von Feuer­wehr, Katastro­phen­schutz und Rettungsdienst. 

Sobald das Kreis­ge­sund­heits­amt festge­stellt hat, dass die 7‑Tage-Inzidenz an fünf aufein­an­der­fol­gen­den Tagen im Landkreis Biber­ach wieder unter 500 liegt, treten die nächt­li­chen Ausgangs­be­schrän­kun­gen für nicht-immuni­sier­te Perso­nen am auf die Bekannt­ma­chung folgen­den Tag außer Kraft.

Die in der Corona-Verord­nung des Landes Baden-Württem­berg in der seit 12. Januar 2022 gelten­den Fassung genann­ten Einschrän­kun­gen der Alarm­stu­fe II gelten für alle Bürge­rin­nen und Bürger fort. Die in der Alarm­stu­fe II gelten­den Regelun­gen gibt es zusam­men­ge­fasst unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/ZZ_Corona_Regeln_Auf_einen_Blick_DE.pdf