Biber­ach — Auch in diesem Jahr haben Hobby­gärt­ne­rin­nen und Hobby­gärt­ner sowie Streu­obst­wie­sen­be­sit­ze­rin­nen und Streu­obst­wie­sen­be­sit­zer des Landkrei­ses Biber­ach wieder die Möglich­keit, sich in Sachen Obstbau über eine sogenann­te „Saftprä­mie“ und einer „Hochstamm-Pflanz­prä­mie“ fördern zu lassen.

Streu­obst­wie­sen sind im Landkreis Biber­ach sehr wichtig. Sie bieten als Tritt­stein­bio­to­pe wichti­gen Wohnraum und Vernet­zungs­funk­tio­nen für viele Tierar­ten und sind von großer landschafts­prä­gen­der Bedeutung.

„Saftprä­mie“

Zwei Säulen der Förde­rung stehen für die Streu­obst­wie­sen­be­sit­ze­rin­nen und Streu­obst­wie­sen­be­sit­zer ab jetzt wieder zur Verfü­gung. Die erste Säule ist die Förde­rung über die sogenann­te „Saftprä­mie“: Jeder Doppel­zent­ner an abgelie­fer­tem Mostobst wird mit vier Euro geför­dert. Die Förde­rung erfolgt im Rahmen der Haushalts­mit­tel und ist auf 48 Euro je Antrag­stel­le­rin oder je Antrag­stel­ler begrenzt. Dabei werden die von den Moste­rei­en ausge­stell­ten Wägeschei­ne von der Antrag­stel­le­rin oder dem Antrag­stel­ler gesam­melt und zusam­men mit dem ausge­füll­ten Antrags­for­mu­lar an das Landwirt­schafts­amt Biber­ach geschickt.

„Hochstamm-Pflanz­prä­mie“

Die zweite Säule besteht aus der Förde­rung über die sogenann­te „Hochstamm-Pflanz­prä­mie“. Damit sind Hochstamm-Streu­obst­bäu­me, zweimal verschult und mit einem Stamm­um­fang von sieben Zenti­me­tern, entspre­chend der im Antrag vorge­schla­ge­nen Sorten­lis­te gemeint. Die Bäume müssen aus einer Baumschu­le aus dem Landkreis Biber­ach bezogen werden, die dort auf dem heimi­schen Boden und unter hiesi­gem Klima vermehrt worden sind. Zahlungs­be­le­ge für den Pflan­zen­kauf sind in Kopie dem Antrag beizu­fü­gen. Auch hier erfolgt die Förde­rung im Rahmen der Haushalts­mit­tel und ist auf 100 Euro je Antrag­stel­le­rin oder je Antrag­stel­ler und zehn Euro pro Baum begrenzt.

Ein Rechts­an­spruch besteht in beiden Verfah­ren nicht. Grund­la­ge der Förde­rung ist die Richt­li­nie zur Förde­rung der Landwirt­schaft, der Ökolo­gie und der Umwelt­bil­dung im Landkreis Biberach.

Die Durch­füh­rung und Koordi­na­ti­on der Förder­pro­gram­me übernimmt das Landwirt­schafts­amt. Das Antrags­for­mu­lar kann im Inter­net herun­ter­ge­la­den werden unter: https://www.biberach.de/landratsamt/landwirtschaftsamt/foerderprogamm-landkreis.html. Außer­dem kann das Formu­lar unter Telefon 07351 52–6701 bezie­hungs­wei­se unter 07351 52–6702 und per E‑Mail unter landwirschaftsamt@biberach.de beantragt werden. Der Abgabe­schluss ist der 30. Novem­ber 2020.