LAUPHEIM — Als weite­ren Baustein, um auf Hochwas­ser- und Stark­re­gen­er­eig­nis­se im Landkreis Biber­ach reagie­ren zu können, hat der Landkreis Biber­ach eine Sandsack­füll­ma­schi­ne für über 100.000 Euro gekauft. Sie ist in kurzer Zeit im gesam­ten Kreis­ge­biet einsatz­be­reit. Sie wurde deshalb auf einem LKW-Abroll­be­häl­ter instal­liert und steht künftig im Feuer­wehr­ge­rä­te­haus in Laupheim. Landrat Dr. Heiko Schmid hat die neue Maschi­ne dieser Tage zusam­men mit Laupheims Oberbür­ger­meis­ter Gerold Rechle in Betrieb genommen.

Der Abroll­be­häl­ter kann direkt an einer geeig­ne­ten Sandgru­be abgestellt und betrie­ben werden. Alle notwen­di­gen Materia­li­en, wie zum Beispiel leere Sandsä­cke sind bereits auf dem Abroll­be­häl­ter vorhan­den. Es wird vor Ort nur ein Fahrzeug benötigt, das den Sand in den Trich­ter der Maschi­ne einfüllt. Durch das integrier­te Strom­ag­gre­gat ist der Abroll­be­häl­ter von der örtli­chen Strom­ver­sor­gung unabhän­gig und kann flexi­bel im ganzen Landkreis einge­setzt werden. Mit der Maschi­ne können bis zu sieben Sandsä­cke gleich­zei­tig gefüllt werden. Laut Herstel­ler soll es dadurch möglich sein, in einer Stunde bis zu 4.600 Säcke zu befül­len. Die Sandsack­füll­ma­schi­ne ergänzt die sechs bereits vorhan­de­nen Abroll­be­häl­ter mit je 840 gefüll­ten Sandsä­cken, die dezen­tral an den Stand­or­ten Biber­ach, Laupheim, Riedlin­gen, Ochsen­hau­sen, Schem­mer­ho­fen und Kirch­berg statio­niert sind.

Der Kauf des Abroll­be­häl­ters „Sandsack­füll­ma­schi­ne“ geht auf ein im vergan­ge­nen Jahr beschlos­se­nes Unwet­ter­kon­zept des Kreis­tags zurück. Danach sollen für insge­samt 2,1 Millio­nen Fahrzeu­ge, Hochwas­ser­boo­te, Sandsä­cke und weite­re Ausrüs­tungs­ge­gen­stän­de gekauft werden. Erst vor wenigen Wochen wurden elf Hochwas­ser­boo­te an die Feuer­weh­ren Bad Buchau, Erolz­heim, Ochsen­hau­sen, Riedlin­gen und das Deutsche Rote Kreuz in Biber­ach und Laupheim überge­ben. Für den Stand­ort Laupheim sind weite­re Abroll­be­häl­ter und Fahrzeu­ge im Rahmen des Unwet­ter­kon­zep­tes im Jahr 2021 vorge­se­hen; unter anderem zwei Wechsel­lad­er­fahr­zeu­ge, ein Abroll­be­häl­ter Unwet­ter und ein Abroll­be­häl­ter Aufenthalt/ Führung.