WEINGARTEN – In Weingar­ten können sich Bürge­rin­nen und Bürger jetzt an drei Stand­or­ten kosten­los testen lassen. Neu eröff­net hat das Testzen­trum Untere Breite in der Bosch­stra­ße 10. 

In Koope­ra­ti­on mit der GmbH „Gemein­sam neue Wege“ (GnW) hat die Stadt Weingar­ten ihr Schnell­test-Angebot weiter ausge­baut: In der am 6. April eröff­ne­ten Teststa­ti­on in der Unteren Breite können sich alle Bürge­rin­nen und Bürgern einmal die Woche kosten­los auf das Corona­vi­rus testen lassen. Die Öffnungs­zei­ten sind bis auf Weite­res Montag bis Freitag von 8.30 bis 13 Uhr.

Im bereits Mitte März eröff­ne­ten Testzen­trum im Gasthaus Alter Ochsen wurden die Kapazi­tä­ten noch einmal deutlich ausge­wei­tet: In der Ochsen­gas­se 5 wird montags, mittwochs und donners­tags von 17 bis 19.30 Uhr, freitags von 14.30 bis 17 Uhr sowie samstags von 9 bis 13 Uhr getestet.

Die Drive-In-Teststa­ti­on der Malte­ser in der Ettis­ho­fer Straße 3 hat an Samsta­gen von 9 bis 13 Uhr geöffnet.

Mit den drei Anlauf­stel­len sind nun nahezu alle Tage und Uhrzei­ten abgedeckt. Insge­samt können in Weingar­ten aktuell mehr als 4000 Test pro Woche durch­ge­führt werden.

Die Termin­ver­ein­ba­rung für sämtli­che Teststa­tio­nen läuft zentral über die Website www.coronatest-wgt.de. Zum Termin mitzu­brin­gen sind der Buchungs­code sowie der Perso­nal­aus­weis. Das Ergeb­nis des Antigen-Schnell­tests wird digital übermittelt. 

Die Testmög­lich­kei­ten sollen nach und nach ausge­baut werden. Auf der städti­schen Seite www.weingarten-online.de/corona können sich Bürge­rin­nen und Bürger über die aktuel­len Stand­or­te und Öffnungs­zei­ten informieren. 

Unter Feder­füh­rung der GnW arbei­ten die Städte Weingar­ten und Ravens­burg sowie die Hilfs­diens­te Malte­ser, Johan­ni­ter und Deutsches Rotes Kreuz bei allen Testzen­tren eng zusam­men. Ehren­amt­li­che Unter­stüt­zung leisten auch einige Weingar­te­ner Verei­ne, etwa die Welfen­fest­kom­mis­si­on und das THW, die bereits einzel­ne Schich­ten übernom­men haben. 

Die Stadt bittet um Beach­tung: Ein negati­ves Testergeb­nis stellt nur eine Moment­auf­nah­me dar und ist kein Freifahrt­schein. Auch bei einem negati­ven Ergeb­nis müssen die Hygie­ne­re­geln weiter einge­hal­ten werden.