RAVENSBURG/BAD SCHUSSENRIED (dpa/lsw) — Nach Schüs­sen in Bad Schus­sen­ried, bei denen ein Mann starb und eine Frau verletzt wurde, hat die Staats­an­walt­schaft Ravens­burg ihre Ermitt­lun­gen gegen zwei Polizis­ten einge­stellt. Der Schuss­waf­fen­ein­satz der beiden Beamten sei nach dem Polizei­ge­setz von Baden-Württem­berg zuläs­sig gewesen, teilte ein Behör­den­spre­cher am Montag in Ravens­burg mit. «Zudem waren sowohl die Körper­ver­let­zung mit Todes­fol­ge als auch die Körper­ver­let­zung im Amt durch Notwehr gerecht­fer­tigt.» Der 29 Jahre alte Mann und die 43-jähri­ge Frau waren Mitte Juli aus einer psych­ia­tri­schen Einrich­tung in Bad Schus­sen­ried (Kreis Biber­ach) entwi­chen. Als die Polizei die beiden entdeck­te, trugen diese Messer bei sich.

Der Mann wurde laut Staats­an­walt­schaft von den zwei Polizis­ten aufge­for­dert, stehen zu bleiben. Dieser sei aber sofort mit einem ausge­fah­re­nen Cutter-Messer in der Hand auf einen Polizis­ten zugelau­fen und habe mehrfach geschrien, dass er ihn «abste­chen» werde. «Während seines vergeb­li­chen Versuchs vor dem 29-Jähri­gen zu fliehen, gab der Polizei­be­am­te sodann einen tödlich verlau­fen­den Schuss auf seinen Verfol­ger ab», teilte die Ankla­ge­be­hör­de mit. Während­des­sen habe die Frau ein Einhand­mes­ser gegen den zweiten Polizis­ten gerich­tet, worauf­hin auch dieser schoss und sie im Bereich des Unter­schen­kels traf.

Der Mann wurde in der Leisten­re­gi­on getrof­fen und starb. Die Frau wurde durch den Schuss im Bereich des Unter­schen­kels getrof­fen. Es bestand keine Lebensgefahr.