STUTTGART — Das Land fördert 31 Einkaufs­er­leb­nis­kon­zep­te mit insge­samt rund 1,76 Millio­nen Euro, darun­ter vier aus der Region: die Parfü­me­rie Bittel aus Ravens­burg, das Modehaus Keller-Warth und Jutta Graf — Galerie für Schmuck, beide aus Biber­ach und die Gerhard Wahl GmbH aus Ertin­gen. Eine Fachju­ry hat die Konzep­te zur Stärkung des Einzel­han­dels ausgewählt.

„Zeitge­mä­ße Einkaufs­er­leb­nis­se tragen wesent­lich dazu bei, dass die Menschen auch weiter­hin gerne vor Ort einkau­fen. Das Auspro­bie­ren von Produk­ten, die Inter­ak­ti­on mit anderen Menschen und die indivi­du­el­le kompe­ten­te Beratung – das zeich­net den statio­nä­ren Einzel­han­del aus. Deshalb ist es ein tolles Signal, dass sich trotz der aktuell multi­plen Heraus­for­de­run­gen für den statio­nä­ren Einzel­han­del wie etwa der massiv gestie­ge­nen Energie­kos­ten und der anhal­ten­den Konsum­zu­rück­hal­tung 49 Einzel­händ­ler mit ihren Konzep­ten an unserem Ideen­wett­be­werb betei­ligt haben. Die 31 geför­der­ten Erleb­nis­kon­zep­te aus den unter­schied­lichs­ten Branchen und Regio­nen machen Mut und sind ein Beleg für die hohe Innova­ti­ons­kraft des statio­nä­ren Einzel­han­dels im Land“, sagte Wirtschafts­mi­nis­te­rin Dr. Nicole Hoffmeis­ter-Kraut am 23. Novem­ber 2022 in Stuttgart.

Neben Unter­neh­men aus dem Beklei­dungs- und Schuh­ein­zel­han­del sind auch Einzel­händ­ler aus den Berei­chen Bettwa­ren, Bürobe­darf, Lebens­mit­tel, Fahrrad- und Schmuck­han­del sowie Parfü­me­rien vertreten.

Für eine bestmög­li­che Umset­zung der Einkaufs­er­leb­nis­kon­zep­te werden die ausge­wähl­ten Einzel­händ­ler von Branchen­ex­per­ten der CIMA Beratung + Manage­ment GmbH sowie der ibi research an der Univer­si­tät Regens­burg GmbH umfas­send beratend beglei­tet. Die Kombi­na­ti­on aus finan­zi­el­ler Unter­stüt­zung und einem beglei­ten­den Umset­zungs­coa­ching sei derzeit deutsch­land­weit in der Einzel­han­dels­för­de­rung einzig­ar­tig, so Dr. Stefan Leunin­ger (CIMA) und Dr. Georg Wittmann (ibi research). Damit möglichst viele Einzel­han­dels­un­ter­neh­men in Baden-Württem­berg auch mittel- bis langfris­tig von diesem Ideen­wett­be­werb profi­tie­ren, sollen die besten Einkaufs­er­leb­nis­kon­zep­te ermit­telt und im vierten Quartal des kommen­den Jahres als Best Practi­ces veröf­fent­licht werden.

Förde­rung beträgt maximal 70.000 Euro je Unternehmen

Mit dem am 19. August 2022 veröf­fent­lich­ten Ideen­wett­be­werb „Einkaufs­er­leb­nis­se im statio­nä­ren Einzel­han­del – Best Practi­ces für Baden-Württem­berg“ werden statio­nä­re Einzel­händ­ler dabei unter­stützt, innova­ti­ve und nachhal­tig wirksa­me Konzep­te für zeitge­mä­ße Einkaufs­er­leb­nis­se zu entwi­ckeln. Der Steige­rung des Kauferleb­nis­ses durch innova­ti­ve Verkaufs­flä­chen und Angebo­te kommt im Wettbe­werb mit dem reinen Online-Handel eine wichti­ge Bedeu­tung zu. Bis zum 7. Oktober konnten Anträ­ge von kleinen und mittle­ren Unter­neh­men des Einzel­han­dels und des Kfz-Handels mit Unter­neh­mens­sitz und Betriebs­stät­te in Baden-Württem­berg einge­reicht werden. Der Förder­satz beträgt 80 Prozent der förder­fä­hi­gen Kosten, begrenzt auf maximal 70.000 Euro je Unternehmen.

Förder­fä­hig sind neben Ausga­ben für Gestal­tungs­maß­nah­men und den tempo­rä­ren, nicht die Gebäu­de­sub­stanz verän­dern­den Innen­aus­bau des Laden­lo­kals sowie den Laden­bau, Anschaf­fungs- oder Mietkos­ten im Zusam­men­hang mit dem Erleb­nis­kon­zept, Ausga­ben für exter­ne Dienst­leis­ter sowie Marketingkosten.

Der Einzel­han­del befin­det sich im Wandel

Der Einzel­han­del befin­det sich in einem tiefgrei­fen­den Struk­tur­wan­del, der ihn vor vielfäl­ti­ge Heraus­for­de­run­gen stellt. Dazu gehören insbe­son­de­re das verän­der­te Konsu­men­ten­ver­hal­ten und die digita­le Trans­for­ma­ti­on mit weiter zuneh­men­dem Online­han­del und ‑kauf. Die Corona-Pande­mie verstärk­te diese Entwick­lung mit der Folge drama­ti­scher Umsatz­rück­gän­ge über einen länge­ren Zeitraum bei vielen, insbe­son­de­re kleinen und mittle­ren inhaber­ge­führ­ten, statio­nä­ren Einzel­händ­lern. Viele Einzel­händ­ler haben durch diese Entwick­lung stark an wirtschaft­li­cher Substanz verlo­ren, nicht zuletzt in den für eine attrak­ti­ve Innen­stadt beson­ders wichti­gen Branchen wie etwa dem Beklei­dungs- und Schuh­ein­zel­han­del, dem Spiel­wa­ren­ein­zel­han­del oder dem Einzel­han­del mit Wohnungs­ein­rich­tun­gen und Haushalts­wa­ren. Aktuell belas­ten die in Folge des russi­schen Angriffs­kriegs auf die Ukrai­ne massiv gestie­ge­nen Energie- und Rohstoff­prei­se das Konsum­kli­ma und den Einzel­han­del zusätzlich.

Mit der Inten­siv­be­ra­tung „Zukunft Handel 2030“ hat das Wirtschafts­mi­nis­te­ri­um bereits im letzten Jahr ein Förder­pro­gramm veröf­fent­licht, welches insbe­son­de­re kleine und mittle­re statio­nä­re Einzel­han­dels­un­ter­neh­men bei der Bewäl­ti­gung des Trans­for­ma­ti­ons­pro­zes­ses unter­stützt, indem tragfä­hi­ge, indivi­du­el­le Lösun­gen in den Berei­chen Digita­li­sie­rung, neue Geschäfts­mo­del­le und Perso­nal durch branchen­er­fah­re­ne Fachbe­ra­ter erarbei­tet werden. Darüber hinaus unter­stützt das Förder­pro­gramm  „Regio­na­le Innen­stadt­be­ra­ter“ bereits seit Juli 2021 die Innen­stadt­ak­teu­re, darun­ter auch den statio­nä­ren Einzel­han­del, bei der Entwick­lung und Umset­zung langfris­tig wirksa­mer Konzepte.

Mit dem Sofort­pro­gramm Einzelhandel/Innenstadt werden neben der Einrich­tung und dem Betrieb von Pop-up-Stores und ‑Malls zur Leerstands-Bekämp­fung in den Kommu­nen, unter anderem neuar­ti­ge Veran­stal­tun­gen mit Event­cha­rak­ter zur Innen­stadt­be­le­bung gefördert.

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