BIBERACH – Die Vorbe­rei­tun­gen für die am 26. Septem­ber anste­hen­de Bundes­tags­wahl sind bereits in vollem Gange. Bis spätes­tens 5. Septem­ber erhal­ten die Wahlbe­rech­tig­ten der Stadt Biber­ach ihre Wahlbe­nach­rich­ti­gung. Mit dieser werden sie darüber infor­miert, dass sie in das Wähler­ver­zeich­nis aufge­nom­men und wahlbe­rech­tigt sind. Auf der Rücksei­te der Wahlbe­nach­rich­ti­gung finden sich Infos, wie unkom­pli­ziert Brief­wahl beantragt werden kann.

Grund­vor­aus­set­zung für die Teilnah­me an der Wahl ist die Eintra­gung der Wahlbe­rech­tig­ten in das Wähler­ver­zeich­nis. Wahlbe­rech­tig­te, die am 15. August ihren Haupt­wohn­sitz im Biber­acher Gemein­de­ge­biet hatten, wurden automa­tisch in das Wähler­ver­zeich­nis der Stadt Biber­ach einge­tra­gen. Mit der Wahlbe­nach­rich­ti­gung werden sie anschlie­ßend darüber infor­miert, dass sie im Wähler­ver­zeich­nis einge­tra­gen sind und in welchem Wahllo­kal sie ihre Stimme abgeben können. Alle Wahlbe­rech­tig­ten sind dazu angehal­ten genau zu prüfen, in welchem Wahllo­kal sie ihre Stimme abgeben dürfen. Gegen­über der Landtags­wahl im März wurden einige Wahlbe­zir­ke neu zusam­men­ge­legt. Insge­samt werden zwölf Wahllo­ka­le einge­rich­tet, jeweils eines in den Ortstei­len Stafflan­gen, Metten­berg, Ringschnait und Rißegg/Rindenmoos sowie acht Wahllo­ka­le in der Kernstadt. Zusam­men mit den zwölf Brief­wahl­be­zir­ken, den Mitar­bei­tern im Rathaus sowie den Reser­ve­kräf­ten sorgen damit wieder rund 220 Wahlhel­fe­rin­nen und Wahlhel­fer für einen reibungs­lo­sen Ablauf der Wahl.

Wer bis Ende August keine Wahlbe­nach­rich­ti­gung erhal­ten hat und wahlbe­rech­tigt ist, sollte sich unver­züg­lich mit der Wahlstel­le in Verbin­dung setzen.

Brief­wahl – ganz entspannt zuhau­se wählen
Um Menschen­an­samm­lun­gen in den Wahllo­ka­len so gering wie möglich zu halten, weist die Stadt­ver­wal­tung auf das Angebot der Brief­wahl hin. Diese kann auf unter­schied­li­che Weise beantragt werden:

• Auf der Rücksei­te der Wahlbe­nach­rich­ti­gung befin­det sich ein Vordruck des Antrag­for­mu­lars. Dieses kann ausge­füllt und unter­schrie­ben bei der Stadt­ver­wal­tung im Rathaus abgege­ben, in den Brief­kas­ten im Rathaus einge­wor­fen, oder in einem ausrei­chend frankier­ten Umschlag zugesandt werden. 

• Weiter findet sich hier ein QR-Code, mit dem die Brief­wahl­un­ter­la­gen über Mobil­ge­rä­te wie Smart­phones oder Tablets beantragt werden können. Bei Wahlbe­rech­tig­ten, die diese Varian­te nutzen, öffnet sich auf dem Mobil­ge­rät direkt der mit den Perso­nen­da­ten voraus­ge­füll­te Antrag. Der Antrag­stel­ler muss dann ledig­lich noch sein Geburts­da­tum erfas­sen und kann anschlie­ßend den Antrag abschicken. 

• Unter www.wahlen-bc.de können Wahlbe­rech­tig­te aus Biber­ach Brief­wahl seit 19. August auch online beantra­gen. Sie benöti­gen dafür die Nummer ihres Wahlbe­zirks und ihre Wähler­num­mer, die auf der Wahlbe­nach­rich­ti­gung aufge­druckt sind.

• Sollte die Wahlbe­zirks- und Wähler­num­mer nicht vorlie­gen, besteht auch die Möglich­keit, Brief­wahl per E‑Mail zu beantra­gen (s.behringer@biberach-riss.de). Hierbei müssen Famili­en­na­me, Vorna­me, Geburts­da­tum und Wohnan­schrift angege­ben werden. 

Telefo­nisch oder per SMS kann Brief­wahl nicht beantragt werden.

Nach der Antrags­stel­lung werden die Brief­wahl­un­ter­la­gen (Wahlschein, Stimm­zet­tel, roter Wahlum­schlag, blauer Stimm­zet­tel­um­schlag sowie ein Merkblatt mit Hinwei­sen zum korrek­ten Ausfül­len der Unter­la­gen) per Post zugestellt. Die Rücksen­dung der Brief­wahl­un­ter­la­gen erfolgt dann inner­halb der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land unent­gelt­lich. Die roten Wahlum­schlä­ge können auch im Brief­kas­ten am Rathaus einge­wor­fen werden. Hier können auch schrift­li­che Brief­wahl­an­trä­ge einge­steckt werden. 

Weite­re Fragen zur Bundes­tags­wahl beant­wor­tet bei der Wahlstel­le der Stadt­ver­wal­tung Biber­ach Flori­an Achber­ger, Telefon 51–251 oder E‑Mail f.achberger@biberach-riss.de.