BIBERACH – Die Vorbereitungen für die am 26. September anstehende Bundestagswahl sind bereits in vollem Gange. Bis spätestens 5. September erhalten die Wahlberechtigten der Stadt Biberach ihre Wahlbenachrichtigung. Mit dieser werden sie darüber informiert, dass sie in das Wählerverzeichnis aufgenommen und wahlberechtigt sind. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden sich Infos, wie unkompliziert Briefwahl beantragt werden kann.
Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der Wahl ist die Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis. Wahlberechtigte, die am 15. August ihren Hauptwohnsitz im Biberacher Gemeindegebiet hatten, wurden automatisch in das Wählerverzeichnis der Stadt Biberach eingetragen. Mit der Wahlbenachrichtigung werden sie anschließend darüber informiert, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und in welchem Wahllokal sie ihre Stimme abgeben können. Alle Wahlberechtigten sind dazu angehalten genau zu prüfen, in welchem Wahllokal sie ihre Stimme abgeben dürfen. Gegenüber der Landtagswahl im März wurden einige Wahlbezirke neu zusammengelegt. Insgesamt werden zwölf Wahllokale eingerichtet, jeweils eines in den Ortsteilen Stafflangen, Mettenberg, Ringschnait und Rißegg/Rindenmoos sowie acht Wahllokale in der Kernstadt. Zusammen mit den zwölf Briefwahlbezirken, den Mitarbeitern im Rathaus sowie den Reservekräften sorgen damit wieder rund 220 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für einen reibungslosen Ablauf der Wahl.
Wer bis Ende August keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und wahlberechtigt ist, sollte sich unverzüglich mit der Wahlstelle in Verbindung setzen.
Briefwahl – ganz entspannt zuhause wählen
Um Menschenansammlungen in den Wahllokalen so gering wie möglich zu halten, weist die Stadtverwaltung auf das Angebot der Briefwahl hin. Diese kann auf unterschiedliche Weise beantragt werden:
• Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Vordruck des Antragformulars. Dieses kann ausgefüllt und unterschrieben bei der Stadtverwaltung im Rathaus abgegeben, in den Briefkasten im Rathaus eingeworfen, oder in einem ausreichend frankierten Umschlag zugesandt werden.
• Weiter findet sich hier ein QR-Code, mit dem die Briefwahlunterlagen über Mobilgeräte wie Smartphones oder Tablets beantragt werden können. Bei Wahlberechtigten, die diese Variante nutzen, öffnet sich auf dem Mobilgerät direkt der mit den Personendaten vorausgefüllte Antrag. Der Antragsteller muss dann lediglich noch sein Geburtsdatum erfassen und kann anschließend den Antrag abschicken.
• Unter www.wahlen-bc.de können Wahlberechtigte aus Biberach Briefwahl seit 19. August auch online beantragen. Sie benötigen dafür die Nummer ihres Wahlbezirks und ihre Wählernummer, die auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt sind.
• Sollte die Wahlbezirks- und Wählernummer nicht vorliegen, besteht auch die Möglichkeit, Briefwahl per E‑Mail zu beantragen (s.behringer@biberach-riss.de). Hierbei müssen Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift angegeben werden.
Telefonisch oder per SMS kann Briefwahl nicht beantragt werden.
Nach der Antragsstellung werden die Briefwahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, roter Wahlumschlag, blauer Stimmzettelumschlag sowie ein Merkblatt mit Hinweisen zum korrekten Ausfüllen der Unterlagen) per Post zugestellt. Die Rücksendung der Briefwahlunterlagen erfolgt dann innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unentgeltlich. Die roten Wahlumschläge können auch im Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden. Hier können auch schriftliche Briefwahlanträge eingesteckt werden.
Weitere Fragen zur Bundestagswahl beantwortet bei der Wahlstelle der Stadtverwaltung Biberach Florian Achberger, Telefon 51–251 oder E‑Mail f.achberger@biberach-riss.de.