BERLIN (dpa) — Nicht alle Menschen genesen nach einer Covid-Erkran­kung. Wer mehr als zwölf Wochen nach einer Infek­ti­on noch mit Beschwer­den kämpft, gilt als Post-Covid-Patient — und kann unter Umstän­den Hilfe beantragen.

Die Deutsche Renten­ver­si­che­rung hat 2022 einem Medien­be­richt zufol­ge 1000 Erwerbs­min­de­rungs­ren­ten für Betrof­fe­ne von Post-Covid bewil­ligt. Insge­samt seien im vergan­ge­nen Jahr 1088 Erwerbs­min­de­run­gen in Zusam­men­hang mit Covid-19 erstmals bewil­ligt worden, melde­te die «Rheini­sche Post» unter Berufung auf eine Spreche­rin der Renten­ver­si­che­rung. 1000 davon seien aufgrund von Post-Covid bewil­ligt worden. 2021 waren es demnach 89 Erwerbs­min­de­rungs­ren­ten im Zusam­men­hang mit Corona-Infek­tio­nen, 13 davon aufgrund von Post-Covid-Leiden.

Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter Karl Lauter­bach hatte gestern mehr Unter­stüt­zungs­an­ge­bo­te für Menschen mit langwie­ri­gen Beein­träch­ti­gun­gen nach Corona-Infek­tio­nen in Aussicht gestellt. Er stell­te ein Long-Covid-Programm vor, das unter anderem ein Infor­ma­ti­ons­por­tal und 40 Millio­nen Euro als Forschungs­för­de­rung vorsieht.

Unter Long-Covid versteht man teils schwe­re Beschwer­den, die nach einer akuten Krank­heits­pha­se von vier Wochen fortbe­stehen oder dann neu auftre­ten. Post-Covid beschreibt das Krank­heits­bild mehr als zwölf Wochen nach einer Corona-Infek­ti­on. Mit Post-Covid waren Ende vergan­ge­nen Jahres knapp 335.000 Menschen in Arztpra­xen in Behand­lung, teilte das Zentral­in­sti­tut für die kassen­ärzt­li­che Versor­gung (Zi) nach Abrech­nungs­da­ten mit.