BIBERACH — 26.378 Biber­ache­rin­nen und Biber­acher (Stand Mitte Febru­ar) sind am 9. Juni zur Wahl aufge­ru­fen. Neben dem Gemein­de­rat und den Ortschafts­rä­ten Metten­berg, Ringschnait, Rißegg und Stafflan­gen werden an diesem Tag auch der Kreis­tag und das EU-Parla­ment neu gewählt. Im Folgen­den ein erster Überblick zu den wichtigs­ten Eckda­ten – von Wahlvor­schlä­gen über Brief­wahl bis hin zur Auszählung.

Gemein­de­rats­wahl

Bei der Gemein­de­rats­wahl werden 32 Gemein­de­rä­te auf fünf Jahre gewählt. Wahlvor­schlä­ge dürfen hier höchs­tens 32 Bewer­ber enthal­ten. In Stafflan­gen werden acht, in Ringschnait neun, in Rißegg elf und in Metten­berg neun Ortschafts­rä­te gewählt. Da die Teilor­te jeweils weniger als 5.000 Einwoh­ner haben, dürfen die Wahlvor­schlä­ge bis zu doppelt so viele Bewer­ber enthal­ten als Ortschafts­rä­te zu wählen sind. Gewählt werden darf bei den Kommu­nal­wah­len mit 16 Jahren, in diesem Jahr dürfen sich auch erstmals Perso­nen ab 16 Jahren zur Wahl stellen. 

2019 wurde in Rißegg/Rindenmoos und in Stafflan­gen noch nach dem System der sogenann­ten unech­ten Teilorts­wahl gewählt. Diese garan­tier­te beispiels­wei­se in Rißegg/Rindenmoos, dass dem Ortschafts­rat sowohl Vertre­ter aus Rißegg als auch aus Rinden­moos angehö­ren. Da dieses Wahlsys­tem für die Wähler oft kompli­ziert war und im Fall von Rißegg/Rindenmoos sowie Stafflan­gen die bishe­ri­ge Sitzver­tei­lung die Bevöl­ke­rungs­an­tei­le der einzel­nen Ortstei­le nicht mehr ausrei­chend wider­spie­gel­te, wurde die unech­te Teilorts­wahl abgeschafft. Für Stafflan­gen wurde auch die Verklei­ne­rung des Ortschafts­rats auf acht Sitze beschlossen. 

Vor fünf Jahren haben sich insge­samt 204 Perso­nen um ein Mandat im Gemein­de- oder Ortschafts­rat bewor­ben. Wer sich ehren­amt­lich kommu­nal­po­li­tisch engagie­ren möchte, kann direkt auf die bestehen­den Parteien/Wählervereinigungen zugehen oder auch einen eigenen Wahlvor­schlag als „nicht­mit­glied­schaft­lich organi­sier­te Wähler­ver­ei­ni­gung“ einrei­chen. Nähere Auskünf­te und entspre­chen­de Formu­la­re hierfür gibt es bei der städti­schen Wahlstel­le, Rathaus Biber­ach, Zimmer 106, per E‑Mail an GKB@Biberach-Riss.de oder telefo­nisch unter 07351/51–251.

Wahlvor­schlä­ge für die Gemein­de­rats- und Ortschafts­rats­wahl müssen bis spätes­tens 28. März, 18 Uhr, beim Vorsit­zen­den des Gemein­de­wahl­aus­schus­ses im Rathaus, Zimmer 106, Markt­platz 7/1, schrift­lich einge­reicht werden. 

Ohne Bewer­ber keine Wahl 

Wie wichtig es ist, dass Bürge­rin­nen und Bürger Verant­wor­tung in demokra­tisch gewähl­ten Gremi­en überneh­men – gerade in der heuti­gen Zeit, betont Biberachs Oberbür­ger­meis­ter Norbert Zeidler. „Wir haben in den vergan­ge­nen Wochen und Monaten erlebt, dass viele Menschen in Sorge um unsere demokra­ti­sche Grund­ord­nung auf die Straße gegan­gen sind.“ Auch in Biber­ach hätten 3.000 Mitbür­ge­rin­nen und Mitbür­ger für die Demokra­tie demons­triert. „Die wirkungs­volls­te Art, sich für unsere Demokra­tie einzu­set­zen, ist nach wie vor die Arbeit in unseren politi­schen Gremi­en auf allen Ebenen. Daher hoffe ich sehr, dass die derzei­ti­ge Dynamik den einen oder die andere dazu bewegt, über eine Kandi­da­tur bei den Kommu­nal­wah­len nachzudenken.“ 

Kreis­tags­wahl

Bei der Kreis­tags­wahl werden insge­samt 54 Kreis­rä­te auf fünf Jahre gewählt. Das Wahlge­biet ist in acht Wahlkrei­se unter­teilt. Die Stadt Biber­ach bildet den Wahlkreis 1, zu wählen sind hier neun Kreis­rä­te. Ein Wahlvor­schlag darf aber einein­halb­mal so viel Bewer­ber enthal­ten, wie jeweils Kreis­rä­te zu wählen sind, also 13. Wahlvor­schlä­ge müssen spätes­tens bis 28. März, 18 Uhr, beim Vorsit­zen­den des Kreis­wahl­aus­schus­ses im Landrats­amt Biber­ach, Rollin­stra­ße 9, schrift­lich einge­reicht werden. 

Europa­wahl

Wahlbe­rech­tigt sind neben den Bürgern mit deutscher Staats­an­ge­hö­rig­keit auch Unions­bür­ger. Bei der EU-Wahl gibt es hier eine Beson­der­heit: Unions­bür­ger können sich entschei­den, ob sie in Deutsch­land an der EU-Wahl teilneh­men wollen oder in ihrem Herkunfts­land. Wer in Biber­ach sein Wahlrecht ausüben möchte, muss bis spätes­tens Sonntag, 19. Mai, bei der Stadt­ver­wal­tung Biber­ach, Rathaus Wahlstel­le, Zimmer 106, schrift­lich einen Antrag auf Eintra­gung in das Wähler­ver­zeich­nis stellen. Dieser wird dann an den Bundes­wahl­lei­ter übermit­telt, der die jewei­li­gen Herkunfts­län­der infor­miert. Auf diese Weise ist sicher­ge­stellt, dass Wahlbe­rech­tig­te nur einmal an der Wahl teilneh­men können. Mittler­wei­le wurden sämtli­che Unions­bür­ger und Unions­bür­ge­rin­nen in Biber­ach persön­lich angeschrie­ben und über ihr Wahlrecht in Biber­ach infor­miert. Nicht angeschrie­ben wurden jene Unions­bür­ge­rin­nen und Unions­bür­ger, die bereits bei vergan­ge­nen EU-Wahlen die Aufnah­me ins Wähler­ver­zeich­nis beantragt haben – diese werden automa­tisch ins Wähler­ver­zeich­nis einge­tra­gen. Auch bei der EU-Wahl kann ab 16 Jahren gewählt werden. Kandi­da­ten müssen bei dieser Wahl aber mindes­tens 18 Jahre alt sein. 

Wo und wie gewählt wird 

Bei der Wahl am 9. Juni werden 21 Wahllo­ka­le im gesam­ten Stadt­ge­biet einge­rich­tet. Da immer mehr Wahlbe­rech­tig­te sich für die Brief­wahl entschei­den, wurde die Anzahl der Brief­wahl­be­zir­ke von bisher vier auf zehn erhöht. Am einfachs­ten können die Brief­wahl­un­ter­la­gen mit der Wahlbe­nach­rich­ti­gung beantragt werden, die gegen Ende April zugestellt wird. Auf deren Rücksei­te ist ein Antrags­for­mu­lar sowie zusätz­lich ein QR-Code zur Online-Beantra­gung. Alter­na­tiv kann der Antrag auch im Rathaus-Brief­kas­ten einge­wor­fen werden. Die Brief­wahl­un­ter­la­gen bekom­men die Wahlbe­rech­tig­ten Mitte Mai, wenn die Stimm­zet­tel für die EU-Wahl vorliegen. 

Wie immer erhal­ten alle Wahlbe­rech­tig­ten die Stimm­zet­tel für die Kommu­nal­wah­len vorab zugeschickt, auch dies voraus­sicht­lich Ende April. Die Biber­acher Stadt­ver­wal­tung weist darauf hin, dass es sich hierbei noch nicht um Brief­wahl­un­ter­la­gen handelt. Perso­nen, die Brief­wahl beantra­gen, erhal­ten die Stimm­zet­tel automa­tisch noch einmal. Wer im Wahllo­kal wählt, sollte die Stimm­zet­tel zur Kommu­nal­wahl ausge­füllt mit ins Wahllo­kal bringen. Den Stimm­zet­tel für die Wahl zum Europäi­schen Parla­ment gibt es dann im Wahllokal. 

Das Ergeb­nis der EU-Wahl wird noch am Wahltag ermit­telt. Die Kommu­nal­wah­len werden am Montag, 10. Juni, ab 8 Uhr ausgezählt.