Sex mit Mund-Nasen-Schutz? Und wenn in der körper­li­chen Erregung trotz­dem doch so viele Aeroso­le freige­setzt werden, dass sich massen­wei­se Menschen in den Bordel­len mit dem Corona­vi­rus anste­cken? Ein Gericht sieht da keine große Gefahr.

Die grün-schwar­ze Landes­re­gie­rung war gezwun­gen, die Entschei­dung des Gerichts umzuset­zen und hat dafür nun die Corona­ver­ord­nung zum vierten Mal geändert. Sie sollte am Sonntag veröf­fent­licht werden, damit sie am Montag in Kraft treten kann. Die wichtigs­ten Punkte daraus: 1:1‑Prostitution ist erlaubt. Das heißt kein Gruppen­sex, sondern eine Prosti­tu­ier­te und ein Freier dürfen in einem Raum Sex haben. Ferner ist ein Mund-Nasen-Schutz Pflicht und der Kunde muss seine Daten wie beispiels­wei­se bei einem Friseur hinterlassen.

Die Bordel­le müssen laut einer Spreche­rin des Sozial­mi­nis­te­ri­ums in Stutt­gart schlüs­si­ge Konzep­te vorle­gen, wie sie das umset­zen wollen. Und: Die Corona­ver­ord­nung sei aber nur bindend für Kommu­nen, die nicht per Allge­mein­ver­fü­gung ein komplet­tes Prosti­tu­ti­ons­ver­bot ausge­spro­chen hätten.

Ist damit die Gefahr gebannt, dass sich die Sexstät­ten als Super­sprea­der-Orte für das Corona­vi­rus erwei­sen? Ja, sagt John Heer. Er betreibt in Stutt­gart zwei Laufhäu­ser und eine Table­dance-Bar, die vor drei Monaten wieder öffnen durfte. «Fakt ist nun Mal, dass diese Branche mit Hygie­ne­stan­dards gut umgehen kann.» Seit dem 1. Juli hätten zahlrei­che Sexstät­ten in Deutsch­land wieder den Betrieb aufge­nom­men. Ihm sei kein Fall bekannt, in der von dort aus das Corona­vi­rus eine Infek­ti­ons­ket­te ausge­löst habe. «Sehr wohl aber priva­te Feiern», sagt Heer. Er will erstmal prüfen, ob sich eine Wieder­eröff­nung seiner beiden Laufhäu­ser unter den vom Land vorge­ge­be­nen Regeln rentiert.

Laut dem Bundes­ver­band sexuel­le Dienst­leis­tun­gen (BSD) sind Bordel­le bundes­weit noch in Hessen und Mecklen­burg-Vorpom­mern geschlos­sen. «Was ist hier los? Haben wir es in diesen zwei Bundes­län­dern mit einem anderen Virus zu tun oder muss Corona hier für was anderes herhal­ten?», steht auf dem Banner, das über die Homepage des Verbands läuft.

Daria Oniér, BSD-Spreche­rin für Stutt­gart, ist froh. «Ganz große Klasse, dass wir wieder öffnen dürfen.» Sieben Monate nicht arbei­ten zu dürfen, sei ein Desas­ter gewesen. «Die meisten Sexar­bei­te­rin­nen wie ich arbei­ten als selbst­stän­di­ge Unter­neh­me­rin­nen. Dafür gab es drei Monate Sofort­hil­fe. Aber ich bin auch gemel­det und habe eine Steuer­num­mer», sagt die 42-Jähri­ge, die seit acht Jahren unter anderem Tantra-Massa­gen und Sexual­as­sis­tenz für Menschen mit Behin­de­run­gen anbietet.

«Wer aber nicht gemel­det war, ist in die Illega­li­tät abgerutscht. Preise wurden gedrückt, Hygie­ne­maß­nah­men gab es da auch nicht», erklärt Oniér. Eine Rückver­fol­gung für Infek­ti­ons­la­gen sei unmög­lich gewesen. «Deswe­gen müssen Bordel­le wieder öffnen, damit der siche­re Rahmen wieder da ist für die Prostituierten.»

Stutt­gart war laut Sprecher Sven Matis vom Urteil des Verwal­tungs­ge­richts­hofs überrascht. Noch vor zwei Wochen habe das Gericht die Linie des Landes bestä­tigt. «Darauf­hin hat das Amt für öffent­li­che Ordnung die in Stutt­gart gülti­ge Allge­mein­ver­fü­gung zum Verbot der Prosti­tu­ti­on verlän­gert bis Ende Novem­ber», beton­te Matis. Das hohe Gut der Berufs­frei­heit sei wichtig, zugleich sei der Infek­ti­ons­schutz für die Stadt in diesen Tagen zentral. «Sobald uns die Gründe für den Beschluss vorlie­gen, werden wir diese genau analy­sie­ren und uns dann mit dem Land über die weite­ren Schrit­te verständigen.»