Wer in der Corona-Pande­mie in Quaran­tä­ne geschickt wird und kein Geld verdie­nen kann, hat Anspruch auf eine Entschä­di­gung. Einige Millio­nen wurden dafür schon bewil­ligt. Warum es noch nicht deutlich mehr ist, liegt aus Sicht der Arbeit­ge­ber auf der Hand.

STUTTGART (dpa/lsw) — Zum Ausgleich von Verdienst­aus­fäl­len wegen Corona-Quaran­tä­ne sind in Baden-Württem­berg bisher gut 24 Millio­nen Euro an Entschä­di­gung bewil­ligt worden. Nach Zahlen des Sozial­mi­nis­te­ri­ums haben Arbeit­ge­ber bis zur vergan­ge­nen Woche rund 98 600 Anträ­ge gestellt. Davon wurden bisher gut 25 600 und damit etwa ein Viertel bewil­ligt. Die genaue Summe der Entschä­di­gun­gen beläuft sich auf 24,1 Millio­nen Euro. Hinzu kommen laut Minis­te­ri­um noch etwa 3,8 Millio­nen Euro, die als Ausfall-Entschä­di­gung für Selbst­stän­di­ge oder für Eltern wegen Schul- oder Kitaschlie­ßun­gen bewil­ligt wurden. Etwas mehr als die Hälfte der Gesamt­sum­me entfällt auf dieses Jahr, der Rest auf das Vorjahr.

Das Infek­ti­ons­schutz­ge­setz sieht einen Entschä­di­gungs­an­spruch vor, wenn Arbeit­neh­mern oder Selbst­stän­di­gen eine Quaran­tä­ne oder ein Tätig­keits­ver­bot aufer­legt wird oder wenn die Schule oder Betreu­ungs­ein­rich­tung ihrer Kinder geschlos­sen wird. Der Arbeit­ge­ber zahlt die Entschä­di­gung für bis zu sechs Wochen an betrof­fe­ne Beschäf­tig­te und holt sich das Geld dann vom Staat zurück.

Gemes­sen an dem, was für Entschä­di­gun­gen bereit­steht, fällt die bisher bewil­lig­te Summe eher klein aus. Im Haushalt 2021 sind laut Minis­te­ri­um 238,8 Millio­nen Euro einge­plant, von denen noch 223,9 Millio­nen Euro übrig sind. Grund­sätz­lich seien frist­ge­recht einge­reich­te Anträ­ge, die begrün­det seien, auch auszu­zah­len, hieß es. Nicht alle Fälle, für die Anträ­ge gestellt würden, könnten aber tatsäch­lich nach dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz entschä­digt werden.

Der Arbeit­ge­ber­ver­band Unter­neh­mer BW geht davon aus, dass manch Unter­neh­men lieber noch gar keinen Antrag gestellt hat — in der Hoffnung, das Verfah­ren könnte vielleicht einfa­cher werden. Bisher laufe es bei dem Thema alles andere als reibungs­los, sagte ein Sprecher und berief sich auf Rückmel­dun­gen von Unter­neh­men. Das Verfah­ren sei kompli­ziert, umständ­lich und koste viel Zeit, weder das Gesetz selbst noch die damit verknüpf­ten Prozes­se seien für eine Pande­mie dieses Ausma­ßes ausgelegt.

Zwar könne ein Antrag online gestellt werden, dafür müssten aber jeweils mehre­re Seiten ausge­füllt werden. Eine techni­sche Schnitt­stel­le zu den Perso­nal­sys­te­men der Firmen gebe es nicht, zudem dauere die Bearbei­tung der Anträ­ge teilwei­se sehr lange — mit Folgen unter Umstän­den für Abrech­nun­gen und Bilan­zen, die rückwir­kend nicht oder nur schwer geändert werden könnten. Dazu werde die gesam­te Bürokra­tie auf die Firmen abgewälzt. Diese müssten die Entschä­di­gung erst selbst berech­nen, dann das Geld vorschie­ßen und es sich dann zurück­ho­len. «Alle sind zwar bemüht — aber es läuft nicht», hieß es.